Mit der Einführung der Regelungen über das Sexgewerbe Anfang 2020 wurde ein klarer rechtlicher Rahmen für das Sexgewerbe geschaffen. Wie in der Botschaft B 151 vorgesehen, wurde nach fünf Jahren eine Evaluation erstellt. Das Justiz- und Sicherheitsdepartment hat die Evaluation bei der Hochschule Luzern HSLU in Auftrag gegeben. Der Bericht kommt zum Schluss, dass sich die Regelungen bewähren. Sie schaffen einen klaren gesetzlichen Rahmen, um Betreiberinnen und Betreiber von Sexbetrieben stärker in die Verantwortung zu nehmen. Gleichzeitig zeigt der Bericht auf, dass es im Vollzug und im Informationsaustausch zwischen den beteiligten Stellen punktuell Verbesserungsbedarf gibt und dass Sexarbeitende besser über ihre Rechte und Pflichten informiert werden sollen.
Basierend auf den Empfehlungen der Evaluation sind nun gezielte Weiterentwicklungen vorgesehen: Künftig sollen Sexarbeitende aus EU/EFTA-Staaten vor Tätigkeitsbeginn ein obligatorisches Informationsgespräch absolvieren. Zudem ist eine Dokumentationspflicht für Zahlungen geplant, um Steuer- und Strafvollzugsbehörden zu unterstützen. Beide Massnahmen stärken den Schutz der Betroffenen und sorgen für mehr Transparenz im Gewerbe.
Zur Medienmitteilung vom 16. Juni 2025
Zum Evaluationsbericht