Ökologisierung der Verkehrssteuer

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Der Kantonsrat heisst die Botschaft B 156 auch nach zweiter Beratung gut

Die Gesetzesvorlage über die Änderung des Gesetzes über die Verkehrsabgaben und den Vollzug des eidgenössischen Strassenverkehrsrechtes wurde in der Kantonsratssession vom 4. Dezember 2023 mit 80 Ja- gegen 26 Nein-Stimmen angenommen. Voraussichtlich werden die neuen Gesetzesbestimmungen und demzufolge auch das neue System zur Berechnung der Verkehrssteuern per 1. Januar 2025 in Kraft treten.

Die Berechnung der Verkehrssteuer wird künftig nach Massstäben erfolgen, die dem aktuellen Stand der Fahrzeugtechnik entsprechen: Statt Hubraum gelten bei Personenwagen Gewicht und Leistung als Bemessungsgrundlagen. Besonders emissionsarme Personenwagen, leichte Nutzfahrzeuge und Motorräder können im Jahr der ersten Inverkehrsetzung sowie den folgenden vier Kalenderjahren von einer Steuerreduktion von 80 Prozent profitieren. Fahrzeuge mit besonders hohem Schadstoffausstoss hingegen sollen - wie bis anhin - auch künftig steuerlich stärker belastet werden.

Zum Kantonratsgeschäft
Botschaft B 156

 

Abstimmung

Abstimmung vom 4. Dezember 2023 (Video)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Welche Autos werden günstiger?
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Welche steuerlichen Auswirkungen das neue Modell auf die verschiedenen Fahrzeugkategorien hat, erfahren Sie, wenn sie aufs Bild rechts clicken.

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