Startschuss DJ28
"Digitale Justiz 28", kurz DJ28, ist ein gemeinsames Programm des Justiz- und Sicherheitsdepartements und des Luzerner Gerichte. Ziel des Programms ist die medienbruchfreie Zusammenarbeit mit digitalen Akten in der Luzerner Justiz. Gerichte, Staatsanwaltschaft und Justizvollzug entwickeln das Programm gemeinsam. Medienmitteilung vom 4. Juli 2024
Das Programm umfasst aktuell 19 Projekte.
Ursprung DJ28
Das Programm DJ28 realisiert und optimiert das durchgängige, digitale Arbeiten in der Justiz des Kantons Luzern. Es setzt damit die Vorgaben des Bundes auf der Grundlage des Bundesgesetzes über die elektronische Kommunikation in der Justiz (BEKJ) um.
Der gesamte Rechtsverkehr wird künftig über die gemeinsame Plattform Justitia.Swiss abgewickelt, die von Bund und Kantonen betrieben wird. Nach Inkrafttreten der gesetzlichen Grundlagen – voraussichtlich Anfang 2027 – und einer maximal fünf Jahre dauernden Übergangsfrist sind Gerichte, Justizbehörden und die Anwaltschaft verpflichtet, diese Plattform ausschliesslich für den elektronischen Austausch zu nutzen. Privatpersonen ist der physische Dokumentenweg weiterhin erlaubt.