Die Aufsichts- und Kontrollkommission ist zuständig für die parlamentarische Oberaufsicht.
Sie überprüft die Tätigkeit von Regierung und Verwaltung sowie die Geschäftsführung des Kantonsgerichts. Die AKK legt den Schwerpunkt ihrer Prüftätigkeit auf die Kontrolle der Rechtmässigkeit, Zweckmässigkeit und Wirksamkeit staatlichen Handelns.
Die AKK ist aufgrund der Gewaltentrennung nicht befugt, Entscheide von Behörden zu ändern oder rückgängig zu machen.
Hier können Sie entnehmen, ob die AKK Ihnen weiterhelfen kann.