Swisslos-Lotteriefonds für gemeinnützige Zwecke im Kanton Luzern
Die Swisslos-, Lotterie- und Sportfonds der Deutschschweizer Kantone und des Kantons Tessin unterstützen mit den Lotterieerträgen jährlich weit über 17'000 Projekte in den Bereichen Kultur, Sport, Umwelt und Soziales. Die Kantone bestimmen gemäss ihren Vorgaben, welche Projekte in welchem Umfang unterstützt werden können.
Kanton Luzern regelt den Mitteleinsatz und die Kriterien für die Vergabe in der Lotteriegeldverordnung. Die Förderung ist weit gefasst und soll im Sinne des Gemeinwohls ein möglichst grosses Publikum ansprechen.
Gesetzliche Grundlagen und Kriterien
Gesuch stellen - Antrag ausfüllen
Das Bildungs- und Kulturdepartement BKD kann mit Lottomitteln nicht kommerzielle, gemeinnützige Projekte aus den Bereichen Bildung, Kultur, Archäologie und Denkmalpflege unterstützen.
Das Gesuch ist via Online-Formular einzureichen. Notwendige Unterlagen bzw. Daten sind neben Angaben zur Kontaktperson, Anschrift und Bankverbindung auch Informationen zum Projekt wie Kurzbeschreibung, Ziele und Zielgruppe, Budget- und Finanzierungsplan.
Nach dem Ausfüllen und Absenden des Gesuchs, wird eine Eingangsbestätigung automatisch zugestellt, Das Gesuch wird vorgeprüft und - sofern es den Kriterien vom BKD entspricht - von der Departementsleitung zweimal im Jahr (Juni und Dezember) definitiv geprüft. Danach wird der Entscheid schriftlich zugestellt.
Anträge für Sportgelder bitte unter sport.lu.ch/swisslos stellen.
Labeling von Projekten
Bitte verwenden Sie für die Drucksachen der vom Lotteriefonds unterstützten Projekte immer eines der untenstehenden Logos. Benutzen Sie dazu die Ergänzung "Unterstützt durch", "Mit Unterstützung von" oder "Dank an" usw. Swisslos, Lotteriefonds Kanton Luzern.