Parlamentarische Vorstösse

Parlamentarische Vorstösse sind wichtige Instrumente der Parlamentsarbeit. Der Kanton Luzern kennt die folgenden Instrumente:

Einzelinitiative: Die Einzelinitiative enthält den Entwurf einer Verfassungsänderung, eines Gesetzes, eines Dekretes oder eines Kantonsratsbeschlusses (Erlass, Änderung oder Aufhebung). Die überwiesene Einzelinitiative wird gemäss § 66 KRG von einer Kommission vorberaten und dem Regierungsrat zur Stellungnahme überwiesen. Liegt der Bericht des Regierungsrates vor, geht die Einzelinitaitive an den Kantonsrat. Die Einzelinitiative kommt in der Praxis selten vor.

Motion: Sie enthält einen Auftrag an die zuständige Behörde, dem Kantonsrat eine der folgenden Beratungsunterlagen zu unterbreiten: Botschaft und Entwurf zu einer Verfassungsänderung, einem Gesetz, einem Dekret oder einem Kantonsratsbeschluss, einen besondern Planungsbericht oder einen besondern Rechenschaftsbericht. Die Motion kann in ein Postulat umgewandelt werden.

Mit einer Motion kann zudem die Einreichung einer Kantonsinitiative oder eines fakultativen Referendums beim Bund verlangt werden.

Postulat: Das Postulat kann den Auftrag an den Regierungsrat enthalten, zu prüfen, ob dem Kantonsrat Botschaft und Entwurf zu einer Verfassungsänderung, einem Gesetz, einem Dekret oder einem Kantonsratbeschluss vorzulegen sei, die Anregung an den Regierungsrat, in einer Angelegenheit seines Zuständigkeitsbereiches in bestimmter Weise vorzugehen oder die Anregung an das Kantonsgericht, in einer Angelegenheit, die den Geschäftsgang im Bereich ihrer Zuständigkeit und Aufsicht betrifft, in bestimmter Weise vorzugehen.

Anfrage: Mit der Anfrage wird vom Regierungsrat Auskunft über eine Angelegenheit der Staatsverwaltung verlangt. Anfragen beantwortet der Regierungsrat in der Regel schriftlich.

Bemerkungen: Bemerkungen sind kurze Feststellungen oder Anregungen zu Planungs- und Rechenschaftsberichten, zum Voranschlag und zur Jahresrechnung oder zu Teilen davon sowie zum Legislaturprogramm.

 

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