Fraktionen
Die Bildung einer Fraktion erfordert mindestens fünf Mitglieder. Die Fraktionsmitglieder wählen aus ihrer Mitte einen Fraktionspräsidenten und dessen Stellvertreter oder eine Fraktionspräsidentin oder deren Stellvertreterin. Die im Kantonsrat vertretenen Parteien bilden je eigene Fraktionen (derzeit 6 Fraktionen: Die Mitte, SVP, FDP, SP, G/JG, GLP) oder schliessen sich zu Fraktionsgemeinschaften zusammen. In den Fraktionen werden parallel oder nachgelagert zu den Kommissionen die Sachgeschäfte des Kantonsrates vorbesprochen und die Wahlgeschäfte vorbereitet.
Kommissionen
Der Kantonsrat lässt seine Sach- und Aufsichtsgeschäfte, ausgenommen parlamentarische Vorstösse, in Kommissionen vorbereiten. In den Kommissionen sind die Fraktionen im Verhältnis zu ihrer Stärke vertreten. Die «Geschäftsordnung für den Kantonsrat» sieht 10 ständige Kommissionen vor.
Die Mitglieder der ständigen Kommissionen sind für eine Amtsdauer von vier Jahren gewählt. Die ständigen Kommissionen werden vom Kommissionendienst betreut.
Spezialkommissionen
Der Kantonsrat kann für die Vorberatung von Sachgeschäften ausnahmsweise Spezialkommissionen bestellen.
Präsidentenkonferenz
Einmal jährlich treffen sich die Präsidenten der Ständigen Kommissionen mit dem Ratspräsidium. An der «Präsidentenkonferenz», einem informellen Gremium, nehmen der Staatsschreiber und der Kommissionendienst mit beratender Stimme teil. Die Präsidentenkonferenz diskutiert aktuelle Fragen des Parlamentsbetriebes, koordiniert die Arbeit der Kommissionen und legt den Sitzungsplan fest.