Funktion, Wahlverfahren, Zusammensetzung

Der Kantonsrat ist die oberste gesetzgebende Behörde des Kantons. Er genehmigt den Beitritt zu Konkordaten und ist zuständig für die wichtigsten Finanz- und Grundstückgeschäfte. Er behandelt ferner die Planungsvorlagen der Regierung und übt die Oberaufsicht über den Regierungsrat, die kantonale Verwaltung sowie das Kantonsgericht aus.

Die Organisation und das Verfahren für die Erledigung der Geschäfte sind in der Staatsverfassung sowie im Kantonsratsgesetz SRL 30 und in der Geschäftsordnung für den Kantonsrat SRL 31 geregelt.

Der Kantonsrat besteht aus 120 Mitgliedern, die nach dem Verhältniswahlverfahren vom Volk auf eine Amtsdauer von vier Jahren gewählt werden.

Die letzten Gesamterneuerungswahlen des Kantonsrates für die gegenwärtige Amtsdauer fanden am 2. April 2023 statt. Gestützt auf die Wahlergebnisse setzt sich der Kantonsrat während der Amtsdauer 2023 - 2027 (nach Wahlkreisen und Parteien gegliedert) wie folgt zusammen:

Der Kantonsrat hält in der Regel jedes Jahr sieben Sessionen von je zwei Tagen (Montag und Dienstag). Im September und Oktober ist jeweils ein 3. Sessionstag (Montag) vorgesehen. Die Sitzungen sind öffentlich.


Wahlkreis Mandate Die Mitte SVP FDP SP Grünen GLP Junge Grünen
Luzern-Stadt 24 3 3 4 7 5 2  
Luzern-Land 30 6 7 6 5 3 3
Hochdorf 21 7 5 4 3 1 1  
Sursee 22 7 5 4 2 2 2  
Willisau 16 6 4 3 2 1    
Entlebuch 7 3 3 1        
Kanton 120 32 27 22 19 12 8

 

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