Amt für Migration

Das Amt für Migration regelt für den Kanton Luzern den Aufenthalt von ausländischen Arbeitskräften, Schülerinnen und Schülern, Studentinnen und Studenten, Privatiers, und den Aufenthalt der vom Bund anerkannten Flüchtlinge und bei Familiennachzügen.
Mit Neueinreisenden werden als Impuls zur Integration Begrüssungsgespräche durchgeführt und nach Bedarf Integrationsvereinbarungen abgeschlossen. Bei Nichterfüllen der gesetzlichen Vorgaben werden Massnahmen getroffen. Das Amt für Migration bearbeitet Visagesuche, die bei den Schweizer Vertretungen des jeweiligen Landes zu beantragen sind.

Im Auftrag des Bundes vollzieht das Amt für Migration die Asylgesetzgebung, indem es die administrative Erfassung der Asylbewerber und vorläufig Aufgenommenen übernimmt, deren Erwerbseinsätze prüft sowie die Ausreisegespräche und die Rückkehrberatung mit abgelehnten Asylsuchenden durchführt.

Für unberechtigterweise anwesende Ausländerinnen und Ausländer organisiert das Amt für Migration die Rückführung in ihre Herkunftsländer, nach Möglichkeit auf freiwilliger Basis.

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