Änderung Gesetz über die Verbilligung von Prämien der Krankenversicherung (Prämienverbilligungsgesetz; SRL Nr. 866)

Das Gesundheits- und Sozialdepartement gibt den Änderungsentwurf zum Prämienverbilligungsgesetz in die Vernehmlassung. Wir laden Sie ein, das Onlineformular für die Stellungnahme bis spätestens am 19. Dezember 2025 auszufüllen. Die Unterlagen der Vernehmlassung finden Sie hier.

Bitte verwenden Sie für Ihre Stellungnahme ausschliesslich dieses Onlineformular.

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Allgemeine Würdigung der Vernehmlassungsvorlage

Sind Sie grundsätzlich mit dem Änderungsentwurf einverstanden?

Konkrete Rückmeldungen zu einzelnen Kapiteln und Paragrafen erfassen Sie bitte direkt in den entsprechenden Antwortfeldern.


Fragen zu den Änderung
1. Haben Sie Bemerkungen oder Anträge (mit Begründung) zu den vorgesehenen Änderungen von § 5 Absatz 2 und § 7 Absatz 2ter Prämienverbilligungsgesetz (Gleichbehandlung der Eltern unabhängig vom Zivilstand)?

2. Haben Sie Bemerkungen oder Anträge (mit Begründung) zur vorgesehenen Änderung von § 7 Absatz 1 Prämienverbilligungsgesetz zur Verankerung der neuen bundesrechtlichen Vorgaben (Anpassung der Prozentwerte zur Prämienbelastung der 40% einkommensschwächsten Personen)?

3. Haben Sie Bemerkungen oder Anträge (mit Begründung) zur vorgesehenen Änderung von § 7 Absatz 1bis Prämienverbilligungsgesetz (Einkommensgrenze soll neu mindestens dem 75. Perzentil statt dem Median des Reineinkommens Verheirateter mit einem Kind entsprechen)?

4. Haben Sie Bemerkungen oder Anträge (mit Begründung) zur vorgesehenen Aufhebung von § 7 Absatz 5 Prämienverbilligungsgesetz, womit die Voraussetzung einer eingereichten Steuererklärung für einen Anspruch auf Prämienverbilligung wegfallen würde?

5. Haben Sie Bemerkungen oder Anträge (mit Begründung) zur vorgesehenen Änderung von § 8 Absatz 3 und § 10 Absatz 1 Prämienverbilligungsgesetz (Harmonisierung mit dem [Asyl-]Sozialhilferecht)?

Haben Sie weitere Bemerkungen zur Vorlage?

Das Formular kann erst nach der Verifizierung versendet werden.