Entwurf Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung

Das Gesundheits- und Sozialdepartement gibt den Entwurf des Gesetzes über die familienergänzende Kinderbetreuung in die Vernehmlassung. Wir laden Sie ein, den Fragebogen für die Stellungnahme bis spätestens am 28. Juni 2024 auszufüllen.

Bitte verwenden Sie für Ihre Stellungnahme ausschliesslich dieses Onlineformular.

* = obligatorische Eingabe

Angaben zur Person

1. Grundsätzliche Bemerkungen (Kap. 4.1.1, §§ 1 und 2)

Sind Sie mit der grundsätzlichen Stossrichtung (Zweck und Geltungsbereich) der Vorlage als Gegenentwurf zur Volksinitiative "Bezahlbare Kitas für alle" einverstanden?



2. Zuständigkeiten (Kap. 4.1.2 und 4.1.3, §§ 4-9, 12, 14, 19 Abs. 1)
Sind Sie grundsätzlich mit den definierten Aufgaben und den Zuständigkeiten von Kanton (insbesondere Definition Bewilligungsvoraussetzungen und Subventionierungsmodell, Vollzug Aufsicht und Bewilligung) und Gemeinden (insbesondere Versorgungsauftrag, Vollzug Subvention) einverstanden?



Sind Sie einverstanden, dass der Regierungsrat Mindestqualitätsvorgaben für die Kindertagesstätten und Tagesfamilienorganisationen festlegt, welche sich an den bestehenden Qualitätsempfehlungen des Verbandes der Luzerner Gemeinden (VLG) orientieren?



Weitere Bemerkungen:

3. Betreuungsgutscheine (Kap. 4.1.4., §§ 11-16)
Sind Sie mit den Kriterien zur Anspruchsberechtigung für Betreuungsgutscheine (Erwerbstätigkeit, Ausbildung oder Stellensuche der erziehungsberechtigten Person; zivilrechtlicher Wohnsitz der erziehungsberechtigten Person im Kanton Luzern; Betreuung durch Kindertagesstätte oder durch eine einer Tagesfamilienorganisation angeschlossenen Tagesfamilie) einverstanden?



Sind Sie einverstanden, dass das neue Gesetz das Subventionierungsmodell in den Grundzügen festlegt und die Details vom Regierungsrat definiert werden?



Sind Sie mit den Vorgaben, die der Regierungsrat bei der Festlegung des Anspruchs und der Höhe der Betreuungsgutscheine zu beachten hat (insbesondere Erwerbspensum und Einkommen der Erziehungsberechtigten, Begrenzung auf Höhe der Standardkosten, minimaler Eigenbeitrag der Erziehungsberechtigten, Umfang der familienergänzenden Betreuung, Erfassung von tiefen und mittleren Einkommen) einverstanden?



Sind Sie damit einverstanden, dass gut drei Viertel der erwerbstätigen Haushalte mit Vorschulkindern potenziell Anspruch auf Betreuungsgutscheine erhalten sollen?



Sind Sie damit einverstanden, dass der Kanton für die Abwicklung der Betreuungsgutscheine und die Bearbeitung der erforderlichen Personendaten eine Fallapplikation (IT-System) zur Verfügung stellt?



Weitere Bemerkungen:

4. Finanzierung (Kap. 4.2, §§ 14)

Sind Sie damit einverstanden, dass der Aufwand für die Betreuungsgutscheine zu je 50 Prozent vom Kanton respektive von der Wohnsitzgemeinden der Eltern getragen wird und die im Vollzug anfallenden Personal- und Verwaltungskosten von den beiden Staatsebenen selber übernommen werden?



Die für den Kanton anfallenden Kosten im Bereich der familienergänzenden Kinderbetreuung im Vorschulalter sollen von den Gemeinden gegenfinanziert werden. Welche Möglichkeiten der Gegenfinanzierung sind aus Ihrer Sicht zu prüfen? (vgl. Erläuterungen zum Vernehmlassungsentwurf, Kapitel 4.2.3 Beiträge des Kantons Luzern an die Gemeinden)

Weitere Bemerkungen:

5. Übergangsbestimmungen (Kap. 6, § 23)

Sind sie mit einer Inkraftsetzung per 1. Januar 2026 und den vorgesehenen Übergangsbestimmungen einverstanden?



Weitere Bemerkungen:

Das Formular kann erst nach der Verifizierung versendet werden.


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