AFR18 und Finanzausgleich kurz erklärt

Die AFR18 kurz erklärt
Mit der von der Stimmbevölkerung beschlossenen AFR18 werden die Aufgaben und deren Finanzierung zwischen dem Kanton und den Gemeinden neu verteilt. Es geht um rund 200 Millionen Franken. Mit der Reform wird die Forderung der Gemeinden erfüllt, die Kosten bei der Volksschule hälftig zu teilen. Bisher lag der Kantonsanteil bei 25 Prozent. Diese Umverteilung belastet den Kanton mit 160 Millionen Franken. Zudem übernimmt der Kanton neu den Grossteil der Kosten des Hochwasserschutzes (Wasserbau und Gewässerunterhalt), was rund 20 Millionen Franken ausmacht. Weitere rund 20 Millionen Franken Mehrbelastung ergeben sich durch verschiedene andere Massnahmen.

Die Mehrbelastung des Kantons wird unter anderem mit Kostenübernahmen der Gemeinden bei anderen Aufgaben und einem Steuerfussabtausch zwischen Kanton und Gemeinden gegenfinanziert. Diese Massnahmen wurden zusammen mit den Gemeinden erarbeitet. Andere Verschiebungen sind nicht möglich, da sonst das Prinzip «AufgabenKompetenz-Verantwortung» verletzt würde. Wie vom Verband der Luzerner Gemeinden (VLG) vorgeschlagen, wurde ein Härtefallausgleich eingesetzt, um jene Gemeinden zu unterstützen, die übermässig belastet worden wären. Wie alle übrigen Zahlen basiert der Härtefallausgleich auf Werten der damals verfügbaren Rechnungsabschlüsse und kann nicht direkt mit den nun aktuellen kommunalen Budgets verglichen werden.

Finanzausgleich kurz erklärt
Naturgemäss sind nicht alle Luzerner Gemeinden gleich gut gebettet. Insbesondere periphere Regionen weisen aufgrund ihrer Lage eine tiefere Standortattraktivität auf. Das zeigt sich etwa anhand des Ressourcenindexes, einem standardisierten Mass zum Vergleich der Finanzkraft der Gemeinden. Die Finanzkraft der finanzstärksten ist mehr als acht Mal höher als jene der finanzschwächsten Gemeinde.

Neben unterschiedlich hohem Einnahmepotential unterscheiden sich auch die Lasten für die Gemeinden. Topografischer Gegebenheiten bringen höhere Kosten für die Bereitstellung von staatlichen Gütern und Dienstleistungen mit sich. Auch dicht besiedelte Gebiete sind wegen ihrer Bevölkerungsstruktur, ihrer Funktion als Zentren und wegen wirtschaftlichen, sozialen und politischen Aktivitäten in zahlreichen staatlichen Aufgabengebieten mit höheren Kosten konfrontiert.

Ohne ausgleichende Massnahmen würde die föderale Kleinräumigkeit von Luzern (und der Schweiz insgesamt) also dazu führen, dass sich Art und Umfang der finanzierbaren öffentlichen Leistungen innerhalb des Kantons deutlich unterscheiden würden. Um die Solidarität und den Zusammenhalt im Kanton Luzern zu sichern, braucht es daher einen Finanzausgleich. Damit soll sichergestellt werden, dass Bürgerinnen und Bürger Zugang zu einem ähnlichen Bündel an öffentlichen Leistungen haben und sich die kommunalen Steuerlasten nicht zu stark unterscheiden. In diesem Sinn ist der Finanzausgleich der Preis für die Akzeptanz des mit vielen Vorteilen verbundenen kleinräumigen föderalen Systems.

Weitere Ausführungen, Informationen und Angaben zum Finanzausgleich finden Sie hier.

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