Vorgehen

Das Vorgehen im Projekt zu den Wirkungsberichten richten sich an den folgenden Kernpunkten aus:

  • Zusammenarbeit von Kanton und Gemeinden: Sowohl die Beurteilung der Aufgaben- und Finanzreform 18 als auch des Luzerner Finanzausgleichs betreffen Kanton und Gemeinden im Kern ihrer Tätigkeit. Die Erstellung der Wirkungsberichte wird daher nicht nur in enger Zusammenarbeit, sondern in einer paritätisch aufgestellten Projektorganisation erstellt. So ist sichergestellt, dass sich alle Beteiligten zu jedem Zeitpunkt des Projekts in die laufenden Arbeiten einbringen können.
  • Schrittweises Erarbeiten der Inhalte: Um mit der Themenvielfalt der beiden Wirkungsberichte umgehen zu können, wurden die die Arbeiten in verschiedene Themenbereiche gegliedert. Diese werden schrittweise abgearbeitet und nach Erstellung der notwendigen Grundlagen zu einer ganzheitlichen Analyse zusammengeführt. Dieses schrittweise Vorgehen ist besonders deshalb wichtig, weil zwischen den Themenbereichen vielfältige Abhängigkeiten bestehen. Mit der schrittweisen Erarbeitung ist sichergestellt, dass zuerst Grundlagen geschaffen und danach Wechselwirkungen analysiert werden.
  • Entwurf zuhanden der Regierung: Die Erarbeitung der Wirkungsberichte ist der Ausgangspunkt der politischen Beurteilung der Aufgaben- und Finanzreform 18 und des Luzerner Finanzausgleichs. Nach Abschluss der Arbeiten in der Projektorganisation werden die Wirkungsberichte von der Projektsteuerung zuhanden des Regierungsrats verabschiedet. Dieser wiederum beurteilt die getätigten Arbeiten zuhanden des Kantonsrates.

Zeitplan

Es ist geplant, dass der Regierungsrat die Wirkungsberichte im November 2023 zuhanden des Kantonsrates verabschiedet. Die Beratungen im Kantonsrat sind für Anfang 2024 geplant. 

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