Kantonaler Finanzausgleich

Warum eigentlich Finanzausgleich?

Naturgemäss sind nicht alle Luzerner Gemeinden gleich gut gebettet. Insbesondere periphere Regionen weisen aufgrund ihrer Lage eine tiefere Standortattraktivität auf. Das zeigt sich etwa anhand des Ressourcenindexes, einem standardisierten Mass zum Vergleich der Finanzkraft der Gemeinden. Die Finanzkraft der finanzstärksten ist mehr als acht Mal höher als jene der finanzschwächsten Gemeinde.

Neben unterschiedlich hohem Einnahmepotential unterscheiden sich auch die Lasten für die Gemeinden. Topografischer Gegebenheiten bringen höhere Kosten für die Bereitstellung von staatlichen Gütern und Dienstleistungen mit sich. Auch dicht besiedelte Gebiete sind wegen ihrer Bevölkerungsstruktur, ihrer Funktion als Zentren und wegen wirtschaftlichen, sozialen und politischen Aktivitäten in zahlreichen staatlichen Aufgabengebieten mit höheren Kosten konfrontiert.

Ohne ausgleichende Massnahmen würde die föderale Kleinräumigkeit von Luzern (und der Schweiz insgesamt) also dazu führen, dass sich Art und Umfang der finanzierbaren öffentlichen Leistungen innerhalb des Kantons deutlich unterscheiden würden. Um die Solidarität und den Zusammenhalt im Kanton Luzern zu sichern, braucht es daher einen Finanzausgleich. Damit soll sichergestellt werden, dass Bürgerinnen und Bürger Zugang zu einem ähnlichen Bündel an öffentlichen Leistungen haben und sich die kommunalen Steuerlasten nicht zu stark unterscheiden. In diesem Sinn ist der Finanzausgleich der Preis für die Akzeptanz des mit vielen Vorteilen verbundenen kleinräumigen föderalen Systems.

Verschiedene Ausgleichsgefässe für verschiedene Ziele

Der Finanzausgleich im Kanton Luzern orientiert sich am Modell des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen. Der finanzielle Ausgleich erfolgt hauptsächlich über zwei Instrumente: den Ressourcenausgleich und den Lastenausgleich (vgl. Abbildung 2, unten). Ziel dabei ist es, dass mit jeder Ausgleichsmassnahme nur eine Art von Disparität angegangen wird. So können die Auswirkungen beurteilt werden und das System bleibt transparent.
FA2
Abbildung 2

Der Ressourcenausgleich gleicht bis zu einer bestimmten Höhe die unterschiedlichen Erträge der Gemeinden aus. Mit dem Lastenausgleich werden überdurchschnittliche und durch die Gemeinden kaum beeinflussbare Kosten der topografischen Lage und der soziodemografischen Zusammensetzung der Bevölkerung teilweise abgegolten. Neben den beiden Hauptinstrumenten des Finanzausgleichs (Ressourcen- und Lastenausgleich) besteht zur Abfederung von finanziellen Notsituationen und zur Unterstützung von Gemeindefusionen und der Zusammenarbeit von Gemeinden ein vom Kanton gespiesener Fonds für besondere Beiträge. Wie jedes System zum Abbau von Disparitäten steht auch der Finanzausgleich vor der Herausforderung, sowohl für Finanzierer als auch für Empfänger der Transfers die richtigen Anreize zu bieten. Zahler sollten durch die Abgabelast nicht zu stark demotiviert werden, Empfänger dagegen sollen nach wie vor Anreize haben, vermehrt auf eigenen Füssen zu stehen.

Von 26 Gebergemeinden und Kanton gemeinsam getragen

2026 werden im innerkantonalen Finanzausgleich 218,5 Millionen Franken umverteilt. Das sind rund 23,1 Millionen Franken mehr als im Vorjahr. Der Kanton Luzern zahlt 151,5 Millionen Franken, die ressourcenstarken Gebergemeinden 67 Millionen Franken. Mit dem Finanzausgleich stärken der Kanton und die Gebergemeinden massgeblich die Solidarität und den Zusammenhalt der Luzerner Gemeinden. Die Ausgleichszahlungen im Luzerner Finanzausgleich setzen sich zusammen aus dem Ressourcenausgleich (142,5 Mio. Fr.) und dem Lastenausgleich (76 Mio. Fr.).

Bemessungsgrundlagen

  • Die Finanzkraft der Gemeinden wird mit dem Ressourcenpotenzial pro Einwohner und Einwohnerin gemessen. Für die Berechnung des Ressourcenpotenzials werden die wichtigsten Ertragsquellen berücksichtigt. Basierend auf den ordentlichen Gemeindesteuern bei durchschnittlichem Steuerfuss wird ein standardisiertes Vergleichsmass berechnet. Den Gemeinden wird eine einheitliche Mindestausstattung garantiert (im Jahr 2025 betrug die Mindestausstattung 86,4%). Das Wachstum dieser Mindestausstattung wird auf 10 Prozent pro Jahr begrenzt. Bei stark steigendem Ressourcenausgleich wird die prozentuale Mindestausstattung daher schrittweise gesenkt. Das jährliche Wachstum wird nur so weit eingedämmt, bis die prozentuale Mindestausstattung 80 Prozent erreicht. Falls dieser Prozentsatz unterschritten würde, könnte der Ressourcenausgleich im Vergleich zum Vorjahr um mehr als 10 Prozent wachsen. Liegt der Ressourcenindex einer Gemeinde unter dieser Grenze, erhält sie Gelder aus dem Finanzausgleich. Jene Gemeinden, deren Ressourcenindex über der Mindestausstattung liegt, zahlen Beiträge in den Ressourcenausgleich.
  • Der topographische Lastenausgleich bemisst sich anhand der Fläche der landwirtschaftlichen Erschwerniszonen und der Länge bestimmten Klassen der Gemeinde- und Güterstrassen.
  • Bildungslasten werden anhand des Anteils der schulpflichtigen Schülerinnen und Schüler an der Gesamtbevölkerung bemessen.
  • Der Soziallastenausgleich basiert auf dem Anteil Personen, die das 80. Altersjahr überschritten haben und dem Anteil der Wohnbevölkerung unter 65 Jahren, die durch Sozialhilfe unterstützt wird.
  • Der Infrastrukturlastenausgleich wird festgelegt auf Basis der Arbeitsplatzdichte und dem Anteil Wohngebäude mit mehr als drei Geschossen.
  • Den Gemeinden, die fusionieren, wird während einer befristeten Zeit der finanzielle Besitzstand garantiert.