Revision Finanzausgleichsgesetz

Die Steuererträge der juristischen Personen im Kanton Luzern entwickeln sich sehr positiv, aber geografisch zentriert. Dies führt ohne Gegenmassnahmen zu einer starken finanziellen Entwicklung und zu Verwerfungen beim Finanzausgleich. Damit der innerkantonale Finanzausgleich den Zusammenhalt unter den Gemeinden weiterhin stärkt, ist eine Revision des Gesetzes angezeigt. Die Anpassungen über das Finanzausgleichsgesetz werden Ende 2023 in die Vernehmlassung geschickt.

Kanton und Gemeinden haben das Projekt Teilrevision des Finanzausgleiches gestartet

Das erfreuliche Wachstum der Steuererträge bei Kanton und einzelnen Gemeinden führt zu einer Systembelastung beim kantonalen Finanzausgleich. Kanton und Gemeinden haben deshalb ein gemeinsames Projekt zur Teilrevision des Finanzausgleichsgesetzes gestartet. Noch dieses Jahr soll der Entwurf einer Gesetzesänderung in die Vernehmlassung gehen, damit die Änderungen erstmals mit dem Finanzausgleich 2026 wirksam werden können.

Die Vernehmlassung zur Teilrevision des Finanzausgleichsgesetzes ist am 21. März 2024 abgelaufen. Hier geht es zur Medienmitteilung.

Am 26. September 2023 hat der Kanton betreffend Projektstart eine Medienmitteilung verschickt. 

Hier finden Sie den Foliensatz zu den Informationsveranstaltungen. 

Zum Start der Vernehmlassung wurde im Dezember eine Medienmitteilung verschickt.

Im Januar 2024 wurden die Gemeinden an Veranstaltungen über die Teilrevision informiert. Hier finden Sie die Präsentation sowie eine Übersicht der Reformwirkungen.

Die Kommission Wirtschaft und Abgaben WAK hat zur Steuergesetzrevision wie auch zur Verteilung der Mehrerträge durch die OECD-Mindeststeuer Änderungsvorschläge. Diese haben Auswirkungen auf die Reformwirkung. Zur Einordnung und Vollständigkeit hier die Änderungsvorschläge der WAK.

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