2026 werden im innerkantonalen Finanzausgleich 218,5 Millionen Franken umverteilt. Zwei Drittel davon werden eingesetzt, um die unterschiedliche Finanzkraft zwischen den Gemeinden auszugleichen (Ressourcenausgleich). Der Rest dient der Unterstützung der Gemeinden zur Bewältigung überdurchschnittlicher Lasten (Lastenausgleich).
Ressourcenausgleich
2026 haben 53 der 79 Gemeinden (51% der Bevölkerung) einen Ressourcenindex, der unter der gesetzlich festgelegten minimalen Finanzkraft liegt. Mit dem Ressourcenausgleich wird erreicht, dass diese Gemeinden eine definierte Mindestausstattung erhalten (vgl. Abbildung unten). Da der prozentuale Anstieg der Mindestausstattung gegenüber dem Vorjahr mit 9,5 Prozent unter der 10-Prozent-Grenze liegt, wird keine Senkung der Abschöpfungsgrenze von 86,4 Prozent notwendig. Die Gemeinden, deren Finanzkraft über 86,4 Prozent des kantonalen Mittels liegt, finanzieren den Ausgleich gemeinsam mit dem Kanton.
Lastenausgleich
2026 werden Gemeinden durch den Lastenausgleich mit insgesamt 76 Millionen Franken bei der Tragung übermässiger, nicht-beeinflussbarer Kosten unterstützt.
Den Gemeinden werden in vier Bereichen Beiträge an überdurchschnittliche Lasten ausgerichtet. Entsprechend den Lasten sind auch die Beiträge unterschiedlich auf die Regionen verteilt. Die nachfolgende Abbildung zeigt dies auf Basis der Wahlkreise. Das Entlebuch beispielsweise erhält fast ausschliesslich Gelder aus dem topographischen Lastenausgleich (dunkelblau). Im Wahlkreis Sursee werden Beiträge an die Bildungslasten ausbezahlt (hellblau). Im städtisch geprägten Wahlkreis Luzern dagegen werden vor allem Soziallasten (orange) und Infrastrukturlasten (gelb) ausgeglichen.