Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen rund um das Bewilligungsverfahren, die Dokumentation und die Weiterentwicklung.
Informationen zum Bewilligungsverfahren
Das E-Voting-System wird im Auftrag der Bundeskanzlei regelmässig von unabhängigen Expertinnen und Experten überprüft. Dabei wird unter anderem beurteilt, ob das System und der Betrieb bei der Systemanbieterin, den Kantonen und der Druckerei den bundesrechtlichen Anforderungen entsprechen. Die Prüfberichte werden auf der Webseite der Bundeskanzlei veröffentlicht. Der Bundesrat hat dem Kanton Luzern die Grundbewilligung für den Einsatz des E-Voting-Systems erteilt. die Bundeskanzlei prüft für jeden Urnengang die Einhaltung der bundesrechtlichen Vorgaben und erteilt dem Kanton die entsprechende Zulassung.
Weiterentwicklung
Das E-Voting wird kontinuierlich verbessert und weiterentwickelt. Die unabhängigen Überprüfungen im Auftrag der Bundeskanzlei werden regelmässig wiederholt. Der Handlungsbedarf sowie die geplanten Weiterentwicklungen werden in einem Massnahmenkatalog dokumentiert.
Für die folgende sogenannte "Nicht-Konformität" (Ausnahme nach Art. 16 Abs. 2 VEleS) hat der Kanton Luzern eine Ausnahmebewilligung erhalten:
- Aufgrund der steigenden Mengen ist es nicht in jedem Fall möglich, die Stimmrechtsausweise unmittelbar nach dem Druck zu verpacken. Es wurden verschiedene Massnahmen umgesetzt, um die sichere Zwischenlagerung bis zur Weiterverarbeitung oder Postaufgabe zu gewährleisten.
Die Schweizerische Post veröffentlicht alle relevanten Komponenten des E-Voting-Systems und lässt sie öffentlich testen (Bug-Bounty-Programm). Meldungen, die zur Verbesserung des Systems beitragen, werden finanziell belohnt. Die Schweizerische Post informiert die Öffentlichkeit über Meldungen, die sie im Rahmen des Bug-Bounty-Programms erhält, sowie über vorgenommene und geplante Verbesserungen des Systems.