www.lu. ch

Gesundheits- und Sozialdepartement

Änderung des Betreuungs- und Pflegegesetzes (BPG; SRL Nr. 867): Spezialisierte Langzeitpflege und Angehörigen-Spitex

Das Gesundheits- und Sozialdepartement gibt die Änderungsentwürfe zum Betreuungs- und Pflegegesetz und zur zugehörigen Verordnung sowie der Verordnung über die Zulassung von Leistungserbringern zur Tätigkeit zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung in die Vernehmlassung. Wir laden Sie ein, das Onlineformular für die Stellungnahme bis spätestens 20. September 2026 auszufüllen. Die Unterlagen zur Änderungsvorlage finden Sie hier.

Bitte verwenden Sie für Ihre Stellungnahme ausschliesslich dieses Onlineformular.

* = obligatorische Eingabe

Angaben zur Person

Allgemeine Würdigung der Vernehmlassungsvorlage (Kap. 5)

Haben Sie allgemeine Bemerkungen oder Vorbehalte zur Vorlage?

Konkrete Rückmeldungen zu einzelnen Kapiteln und Paragrafen erfassen Sie bitte direkt in den entsprechenden Antwortfeldern.

Spezialisierte Langzeitpflege (Kap. 5.1; §§ 2abis und 5a Gesetzesentwurf, §§ 1a Abs. 3, 4b und 4c Verordnungsentwurf)
1. Sind Sie grundsätzlich mit den definierten Aufgaben und den Zuständigkeiten von Kanton (Planung und Steuerung der spezialisierten Langzeitpflege, Erlass von Qualitätsvorgaben) und Gemeinden (Beiträge an die spezialisierte Langzeitpflege) einverstanden?
Antwort



2. Sind Sie grundsätzlich mit der Einführung von Beiträgen an die spezialisierte Langzeitpflege und der solidarischen Finanzierung durch die Gemeinden einverstanden?
Antwort



3. Sind Sie mit den Voraussetzungen zur Gewährung von Beiträgen für die spezialisierte Langzeitpflege (Indikation, Gesuchsverfahren) und dem Kreis der Bezugsberechtigten (Personen mit Anspruch auf Restfinanzierung durch Luzerner Gemeinden) einverstanden?
Antwort



Ambulante Pflege durch Angehörige (Kap. 5.2; § 7 Abs. 2 und 4 Gesetzesentwurf, § 4 Abs. 3bis Verordnungsentwurf, § 3 Verordnungsentwurf VZL)
4. Sind Sie grundsätzlich mit der Festsetzung von maximal anrechenbaren Vollkosten für die Leistungen der Grundpflege durch Angehörige einverstanden?
Antwort



5. Sind Sie mit den spezifischen Zulassungsvoraussetzungen für die Spitex-Organisationen, die pflegende Angehörige beschäftigen, einverstanden?
Antwort



Stärkung der Planungs- und Versorgungsregionen (Kap. 5.3; § 2a Abs. 2bis Gesetzesentwurf, § 5m Verordnungsentwurf)
6. Sind Sie grundsätzlich mit den Aufgaben der Planungs- und Versorgungsregionen einverstanden?
Antwort



7. Sind Sie mit dem Einbezug der Leistungserbringenden der Organisation der Planungs- und Versorgungsregionen einverstanden?
Antwort



Übergangsbestimmung (Kap. 7, § 12 Verordnungsentwurf)
8. Sind sie mit einer Inkraftsetzung per 1. Juli 2028 und der vorgesehenen Übergangsbestimmung einverstanden?
Antwort



Weitere Bemerkungen
Haben Sie weitere Bemerkungen?

Das Formular kann erst nach der Verifizierung versendet werden.