1. Sind Sie grundsätzlich mit den definierten Aufgaben und den Zuständigkeiten von Kanton (Planung und Steuerung der spezialisierten Langzeitpflege, Erlass von Qualitätsvorgaben) und Gemeinden (Beiträge an die spezialisierte Langzeitpflege) einverstanden?
2. Sind Sie grundsätzlich mit der Einführung von Beiträgen an die spezialisierte Langzeitpflege und der solidarischen Finanzierung durch die Gemeinden einverstanden?
3. Sind Sie mit den Voraussetzungen zur Gewährung von Beiträgen für die spezialisierte Langzeitpflege (Indikation, Gesuchsverfahren) und dem Kreis der Bezugsberechtigten (Personen mit Anspruch auf Restfinanzierung durch Luzerner Gemeinden) einverstanden?