Kurzbeschreibung
|
Die Gebäudeversicherungsprämien für nichtmassive Bauten sollen auf das Niveau der Prämie von massiven Bauten gesenkt werden. Zudem sollen die Zuständigkeit und die Voraussetzungen für die Gewährung von Prämienrabatten neu und unmissverständlicher geregelt werden.
|
Aktuelle Verordnungsgrundlage
|
Gebäudeversicherungsverordnung (GVV; SRL Nr. 750a)
|
Auskunft
|
lic. iur. Reto Ruhstaller, juristischer Mitarbeiter Rechtsdienst Justiz- und Sicherheitsdepartement, Telefon 041 228 59 22 (MO, MI, FR), E-Mail: reto.ruhstaller@lu.ch
|