Kurzbeschreibung
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Die neue Verordnung setzt eine Änderung des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRG) über den elektronischen Verkehr mit den Verwaltungsbehörden von Kanton und Gemeinden um. Die Verordnung konkretisiert die Anforderungen an die elektronische Übermittlung.
Eine grundlegende Methode, die den verschlüsselten und nachweisbaren Versand und Empfang von fristgebundenen und unterschriftsbedürftigen Mitteilungen auf elektronischem Weg ermöglicht, ist die Übermittlung über anerkannte Zustellplattformen für die sichere Zustellung im Internet. In einem ersten Abschnitt (§§ 2–4) regelt die Verordnung die Anerkennung der Zustellplattformen und der elektronischen Signaturen sowie die Ausnahmemöglichkeiten; für die Verwaltungspraxis von Bedeutung sind insbesondere die Online-Formulare (vgl. § 4 Abs. 1a). Die Bestimmungen des zweiten Abschnittes regeln die Anforderungen an elektronische Eingaben im Verwaltungsverfahren (§§ 5–11). Abschnitt 3 regelt die elektronische Eröffnung von Entscheiden (§§ 12 und 13). Abschnitt 4 enthält eine Bestimmung zum Haftungsausschluss.
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Aktuelle Gesetzesgrundlage
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Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege (VRG; SRL Nr. 40)
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Auskunft
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Gregor Zemp, stv. Leiter Rechtsdienst JSD, Telefon 041 228 68 94, E-Mail: gregor.zemp@lu.ch
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