Gebäudeversicherung. Änderung der Gebäudeversicherungsverordnung (GVV; SRL Nr. 750a)

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Zuständiges Departement JSD
Kurzbeschreibung Die Gebäudeversicherungsprämien für nichtmassive Bauten sollen auf das Niveau der Prämie von massiven Bauten gesenkt werden. Zudem sollen die Zuständigkeit und die Voraussetzungen für die Gewährung von Prämienrabatten neu und unmissverständlicher geregelt werden. 
Vernehmlassung Beginn 16.02.2022
Vernehmlassungsfrist bis 31.05.2022
Aktuelle Verordnungsgrundlage  Gebäudeversicherungsverordnung (GVV; SRL Nr. 750a)
Unterlagen

Einladungsschreiben
Erläuterungen
Änderungsentwurf
Synopse
Fragebogen

Auskunft lic. iur. Reto Ruhstaller, juristischer Mitarbeiter Rechtsdienst Justiz- und Sicherheitsdepartement, Telefon 041 228 59 22 (MO, MI, FR), E-Mail: reto.ruhstaller@lu.ch