Anpassung Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (EGSchKG)

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Zuständiges Departement JSD
Kurzbeschreibung Eine im Kantonsrat erheblich erklärte Motion verlangt die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die Anzeige von Betreibungs- und Konkursdelikten durch die Betreibungs- und Konkursbeamtinnen und -beamten. Vorgesehen ist eine Bestimmung, welche die Betreibungs- und Konkursbeamtinnen und -beamte berechtigt, aber nicht verpflichtet, Strafanzeige zu erheben, wenn sie bei ihrer Tätigkeit konkrete Anhaltspunkte für strafbare Handlungen feststellen.
Vernehmlassung Beginn 05.07.2021
Vernehmlassungsfrist bis 30.09.2021
Aktuelle Gesetzesgrundlage Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (EGSchKG; SRL Nr. 290)
Unterlagen

Einladungsschreiben
Erläuterungen zum Gesetzesentwurf
Gesetzesentwurf
Fragebogen

Auskunft Gregor Zemp, stv. Leiter Rechtsdienst JSD, Telefon 041 228 68 94, E-Mail: gregor.zemp@lu.ch
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