Änderungen des Beurkundungsgesetzes und der Verordnung über die Beurkundungsgebühren

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Zuständiges Departement JSD
Kurzbeschreibung Die Notarinnen und Notare im Kanton Luzern erheben Gebühren nach einem staatlichen Tarif. Um einem parlamentarischen Auftrag nachzukommen, wurde der Gebührentarif für die öffentlichen Beurkundungen überprüft.
Als Ergebnis daraus werden Vorschläge zur Teilrevision des Beurkundungsgesetzes und der Verordnung über die Beurkundungsgebühren in die Vernehmlassung gegeben.
Ausser Änderungen am Gebührentarif sieht die Vorlage die Aufhebung der Wohnsitzpflicht für die Notarinnen und Notare im Kanton Luzern sowie eine Vereinfachung im Verfahren vor der Aufsichtsbehörde für die Urkundspersonen vor. Inskünftig soll der Präsident oder die Präsidentin der Aufsichtsbehörde bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit Vergütungen bis zum Betrag von 20 000 Franken entscheiden. 
Vernehmlassung Beginn 16.12.2020
Vernehmlassungsfrist bis 19.03.2021
Aktuelle Gesetzesgrundlage Beurkundungsgesetz (BeurkG, SRL Nr. 255)
Aktuelle Verordnungsgrundlage Verordnung des Kantonsgerichtes über die Beurkundungsgebühren (BeurkGebV, SRL Nr. 258) 
Unterlagen Einladungsschreiben
Erläuterungen zur Gesetzesänderung
Synopse Gesetz
Synopse Verordnung (mit Bemerkungen)
Gesetzesentwurf
Fragebogen
Auskunft - Christian Renggli, Informationsbeauftragter Gerichte, Telefon 041 228 62 73, E-Mail: christian.renggli@lu.ch
- Gregor Zemp, stv. Leiter Rechtsdienst JSD, Telefon 041 228 68 94, E-Mail: gregor.zemp@lu.ch
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