Kantonsratspräsidentin

Judith Schmutz
Kantonsratspräsidentin Judith Schmutz

Aufgaben

Die Aufgaben der Kantonsratspräsidentin oder des Präsidenten sind im Kantonsratsgesetz festgelegt. Sie oder er beruft den Kantonsrat unter Angabe der Beratungsgegenstände zu den Sessionen ein, leitet die Verhandlungen, sorgt für die ordnungsgemässe Erledigung der Geschäfte, handhabt die Ordnung im Ratssaal und vertritt das Parlament nach aussen. Zusammen mit dem Staatsschreiber (oder der Staatsschreiberin) führt sie oder er die Unterschrift des Kantonsrates. Die Kantonsratspräsidentin oder der Präsident wird für ein Jahr gewählt.

Zusammen mit den Fraktionspräsidentinnen und -präsidenten bildet das Präsidium des Kantonsrates die Geschäftsleitung. Diese koordiniert die Arbeit der verschiedenen Organe des Kantonsrates, plant die Sessionsschwerpunkte, bereitet die Wahlgeschäfte vor und fördert die Zusammenarbeit mit weiteren Partnern.

Rechte und Pflichten

Bei offenen Abstimmungen und Wahlen des Kantonsrates stimmt die Präsidentin oder der Präsident des Kantonsrates nicht mit. Vorbehalten bleibt der Stichentscheid. Bei geheimen Abstimmungen und Wahlen kann sie respektive er das Stimmrecht wie die anderen Ratsmitglieder ausüben.

 

Angaben zur Person

Präsidentinnen und Präsidenten des Kantonsrates seit 1960

Sekretariat Kantonsrat

Bahnhofstrasse 15

6002 Luzern

Standort


Paketpost

6003 Luzern


Telefon
041 228 50 33

E-Mail
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