www.lu. ch

Justiz- und Sicherheitsdepartement

E-Voting

Ab September 2026 können stimmberechtigte Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer ihre Stimme auch elektronisch abgeben. Alle im Kanton Luzern registrierten Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer erhalten automatisch einen Stimmrechtsausweis, mit dem sie elektronisch, brieflich oder an der Urne abstimmen können. Eine vorgängige Anmeldung für die elektronische Stimmabgabe ist nicht erforderlich.

E-Voting für ausgewählte Gemeinden ab 2028

Ab 2028 wird der elektronische Stimmkanal für Stimmberechtigte aus ausgewählten Gemeinden im Rahmen eines Pilotprojektes geöffnet. Weitere Informationen dazu folgen zu gegebener Zeit. 2029 werden die Ergebnisse des Pilotprojekts evaluiert und entschieden, ob zukünftig im ganzen Kanton Luzern elektronisch abgestimmt werden kann. 

Wie funktioniert die elektronische Stimmabgabe?

Die Stimmberechtigten mit Zugang zum E-Voting erhalten jeweils 6 Wochen vor der Abstimmung einen Stimmrechtsausweis mit allen notwendigen Angaben für die elektronische Stimmabgabe per Post zugestellt.

Die elektronische Urne öffnet 4 Wochen vor dem Urnengang am Montag um 12 Uhr und schliesst am Samstag vor dem Urnengang um 12 Uhr (Schweizer Lokalzeit).

Falls Sie Zugang zur elektronischen Stimmabgabe haben, beachten Sie folgendes. Gehen Sie sorgfältig mit dem Stimmrechtsausweis um und halten Sie ihn bis zum Abschluss des Urnengangs unter Verschluss. Bei einem Verlust des Stimmrechtsausweises ist die elektronische Stimmabgabe nicht mehr möglich