Änderung des Gesetzes über die Luzerner Polizei (PolG) betreffend neue Datenbearbeitungsinstrumente

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Zuständiges Departement JSD
Kurzbeschreibung

Die überwiegende Mehrzahl der Straftaten wird von einer relativ kleinen Gruppe von Serientätern begangen. Mit Lage- und Analysesystemen kann diese Serienkriminalität wesentlich effizienter bekämpft werden, als mit der heutigen kriminaltechnischen Kleinarbeit. Da es an der notwendigen gesetzlichen Grundlage fehlt, können sie heute durch die Luzerner Polizei noch nicht eingesetzt werden. Im Gesetz über die Luzerner Polizei soll die gesetzliche Grundlage dafür geschaffen werden, um die automatische Fahrzeugfahndung und Verkehrsüberwachung einsetzen zu können.

Daneben wird noch anderer Handlungsbedarf im Gesetz über die Luzerner Polizei aufgearbeitet, wie beispielsweise eine gesetzliche Grundlage für den Polizeigewahrsam zur Sicherstellung von Vor- oder Zuführungen.

Vernehmlassung Beginn 29.04.2021
Vernehmlassungsfrist bis 27.08.2021
Aktuelle Gesetzesgrundlage Gesetz über die Luzerner Polizei (PolG; SRL Nr. 350)
Unterlagen Einladungsschreiben
Erläuterungen zur Gesetzesänderung
Gesetzesentwurf Datenbearbeitung
Gesetzesentwurf Polizeigewahrsam
Synopse Datenbearbeitung
Synopse Polizeigewahrsam
Fragebogen
Auskunft lic. iur. Reto Ruhstaller, juristischer Mitarbeiter Rechtsdienst Justiz- und Sicherheitsdepartement, Telefon 041 228 59 22 (MO, MI, FR), E-Mail: reto.ruhstaller@lu.ch
 
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