Warum eigentlich Finanzausgleich?
Naturgemäss sind nicht alle Luzerner Gemeinden gleich gut gebettet. Insbesondere periphere Regionen weisen aufgrund ihrer Lage eine tiefere Standortattraktivität auf. Das zeigt sich etwa anhand des Ressourcenindexes, einem standardisierten Mass zum Vergleich der Finanzkraft der Gemeinden. Die Finanzkraft der finanzstärksten ist mehr als acht Mal höher als jene der finanzschwächsten Gemeinde.
Neben unterschiedlich hohem Einnahmepotential unterscheiden sich auch die Lasten für die Gemeinden. Topografischer Gegebenheiten bringen höhere Kosten für die Bereitstellung von staatlichen Gütern und Dienstleistungen mit sich. Auch dicht besiedelte Gebiete sind wegen ihrer Bevölkerungsstruktur, ihrer Funktion als Zentren und wegen wirtschaftlichen, sozialen und politischen Aktivitäten in zahlreichen staatlichen Aufgabengebieten mit höheren Kosten konfrontiert.
Ohne ausgleichende Massnahmen würde die föderale Kleinräumigkeit von Luzern (und der Schweiz insgesamt) also dazu führen, dass sich Art und Umfang der finanzierbaren öffentlichen Leistungen innerhalb des Kantons deutlich unterscheiden würden. Um die Solidarität und den Zusammenhalt im Kanton Luzern zu sichern, braucht es daher einen Finanzausgleich. Damit soll sichergestellt werden, dass Bürgerinnen und Bürger Zugang zu einem ähnlichen Bündel an öffentlichen Leistungen haben und sich die kommunalen Steuerlasten nicht zu stark unterscheiden. In diesem Sinn ist der Finanzausgleich der Preis für die Akzeptanz des mit vielen Vorteilen verbundenen kleinräumigen föderalen Systems.
Verschiedene Ausgleichsgefässe für verschiedene Ziele
Der Finanzausgleich im Kanton Luzern orientiert sich am Modell des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen. Der finanzielle Ausgleich erfolgt hauptsächlich über zwei Instrumente: den Ressourcenausgleich und den Lastenausgleich (vgl. Abbildung 2, unten). Ziel dabei ist es, dass mit jeder Ausgleichsmassnahme nur eine Art von Disparität angegangen wird. So können die Auswirkungen beurteilt werden und das System bleibt transparent.
Der Ressourcenausgleich gleicht bis zu einer bestimmten Höhe die unterschiedlichen Erträge der Gemeinden aus. Mit dem Lastenausgleich werden überdurchschnittliche und durch die Gemeinden kaum beeinflussbare Kosten der topografischen Lage und der soziodemografischen Zusammensetzung der Bevölkerung teilweise abgegolten. Neben den beiden Hauptinstrumenten des Finanzausgleichs (Ressourcen- und Lastenausgleich) besteht zur Abfederung von finanziellen Notsituationen und zur Unterstützung von Gemeindefusionen und der Zusammenarbeit von Gemeinden ein vom Kanton gespiesener Fonds für besondere Beiträge. Wie jedes System zum Abbau von Disparitäten steht auch der Finanzausgleich vor der Herausforderung, sowohl für Finanzierer als auch für Empfänger der Transfers die richtigen Anreize zu bieten. Zahler sollten durch die Abgabelast nicht zu stark demotiviert werden, Empfänger dagegen sollen nach wie vor Anreize haben, vermehrt auf eigenen Füssen zu stehen.
Finanzausgleich 2027 – es wird nochmals mehr Geld umverteilt
2027 werden im innerkantonalen Finanzausgleich 232,4 Millionen Franken umverteilt. Das sind rund 13,8 Millionen Franken mehr als im Vorjahr. Der Kanton Luzern zahlt 158,9 Millionen Franken (Vorjahr 151,5 Millionen Franken) und die ressourcenstarken Gebergemeinden 73,5 Millionen Franken (Vorjahr 67,0 Millionen Franken). Mit dem Finanzausgleich stärken der Kanton und die Gebergemeinden massgeblich die Solidarität und den Zusammenhalt der Luzerner Gemeinden. Die Ausgleichszahlungen im Luzerner Finanzausgleich setzen sich zusammen aus dem Ressourcenausgleich mit 156,4 Millionen Franken und dem Lastenausgleich mit 76 Millionen Franken.