Härtefallmassnahme von Bund und Kantonen
Letzte Aktualisierung: 26. Februar 2023
Die Coronakrise hat gewisse Unternehmen hart und existenzgefährdend getroffen. Total hat der Kanton die Luzerner Wirtschaft mit rund 265 Millionen Franken aus dem Härtefallprogramm unterstützt. Über 1400 Unternehmen haben Härtefallgelder erhalten. Das Ziel, mit der subsidiären finanziellen Unterstützung den Unternehmen durch die Krise zu helfen und Arbeitsplätze zu erhalten, hat der Kanton mit seinem Programm erreicht.
Rückforderung von Härtefallhilfen angelaufen
Für die langfristige Bewirtschaftung der Härtefallhilfen ist das Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement zuständig. Die Rückforderung von erzielten Gewinnen im Rahmen der bedingten Gewinnbeteiligung ist im Frühjahr 2023 angelaufen. Im Zuge dessen ergaben sich verschiedene rechtliche Unklarheiten in Bezug auf die Berechnung der Rückforderungen.
Gutachten befasst sich mit offenen Fragen
Um einheitliche und transparente Verfahren für alle Parteien zu gewährleisten, hat der Kanton Luzern ein externes Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, das die Rückforderungspraxis des Kantons Luzern weitgehend stützt. Für das weitere Vorgehen hat der Kanton wiederum im Austausch mit verschiedenen Branchenvertretungen festgelegt, sogenannte Leading-Cases voranzutreiben. Strittige Fragen sollen in gerichtlichen Verfahren anhand einer Handvoll geeigneter Fälle beurteilt werden, anstatt viele – für alle Parteien aufwändige – Gerichtsverfahren gleichzeitig zu führen.
Härtefallunterstützung - Rückzahlung durch Gesuchsteller
Unternehmen werden gebeten, die mitgeteilten Auflagen (insbesondere bezüglich Dividendenausschüttung in den Folgejahren) zu beachten. Allfällige Rückzahlungen der erhaltenen Unterstützung sind unter dem folgenden Link möglich:
Härtefallunterstützung - Rückzahlung durch Gesuchsteller
Bedingte Gewinnbeteiligung
Bitte beachten Sie: Die folgenden Informationen zur bedingten Gewinnbeteiligung werden aufgrund der Erkenntnisse aus dem Gutachten Seiler (siehe oben) in den nächsten Wochen überarbeitet. |
Dank der Härtefallhilfen von Bund und Kanton haben sich viele Luzerner Unternehmen wirtschaftlich erholen können. Die ausgerichtete Härtefallhilfe soll aber nicht dazu führen, dass private Unternehmensgewinne durch Steuergelder finanziert werden. Deshalb wurde die bedingte Gewinnbeteiligung von Bund und Kanton eingeführt.
Die nachstehenden Fragen und Antworten decken die wichtigsten Themenbereiche zur bedingten Gewinnbeteiligung ab.
Eine Übersicht bietet Ihnen auch die Externe Anleitung zur bedingten Gewinnbeteiligung (Stand 11.02.2022, aktuell in Überarbeitung)