Nach der Prüfung entscheidet eine vom Regierungsrat eingesetzte Expertengruppe über den Antrag. Der Entscheid ist nicht anfechtbar. Die Antragsstellenden werden per E-Mail über den Entscheid informiert.
Für ordentliche Härtefälle, die nicht behördlich geschlossen worden sind: Bei Bewilligung ist für Abwicklung des Kredits eine Geschäftsbeziehung mit der Luzerner Kantonalbank erforderlich. Die Abwicklung über andere Banken ist nicht möglich. Diese Geschäftsbeziehung ist, wo eine solche noch nicht besteht, durch das gesuchstellende Unternehmen vor der Auszahlung des Kredits zu eröffnen. Eine allfällige Eröffnung eines Kontos bei der Luzerner Kantonalbank ist erst nach Abschluss des Gesuchsprozesses (inkl. Entscheid der Expertengruppe) möglich und nötig.
Es ist der Luzerner Regierung ein Anliegen, Ihre Anträge schnell, speditiv und korrekt zu bearbeiten. Damit dies gelingen kann, sind wir auf Ihre Unterstützung angewiesen. Bitte beachten Sie, dass mit unvollständig oder unsauber eingereichten Anträgen der Prüf- und Auszahlungsprozess massgeblich verlangsamt wird. Bei Unsicherheit, ob das jeweilige Unternehmen als behördlich geschlossen gilt, oder nicht, ist mit der oben aufgeführten Hotline Kontakt aufzunehmen. An falscher Stelle eingereichte Anträge verlangsamen den Prozess massgeblich.