Härtefallmassnahme von Bund und Kantonen
Die Coronakrise hat gewisse Unternehmen hart und existenzgefährdend getroffen. Total hat der Kanton die Luzerner Wirtschaft mit rund 265 Millionen Franken aus dem Härtefallprogramm unterstützt. Über 1400 Unternehmen haben Härtefallgelder erhalten. Das Ziel, mit der subsidiären finanziellen Unterstützung den Unternehmen durch die Krise zu helfen und Arbeitsplätze zu erhalten, hat der Kanton mit seinem Programm erreicht.
Für die langfristige Bewirtschaftung der Härtefallhilfen ist das Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement zuständig.
Haben Sie Fragen? Sie erreichen uns unter haertefall@lu.ch.
Rückforderung von Härtefallhilfen
Im Februar 2025 hat der Regierungsrat dem Kantonsrat ein Dekret für einen teilweisen Verzicht auf Rückforderung von Covid-19-Härtefallgeldern aus bedingter Gewinnbeteiligung unterbreitet. Der Kantonsrat hat das Dekret (B 47) am 12. Mai 2025 verabschiedet.
Der Teilverzicht betrifft die sogenannte «erste Tranche» der ausbezahlten Härtefallgelder, die bei der bedingten Gewinnbeteiligung nicht mehr berücksichtigt werden soll. Der Kanton Luzern verzichtet damit auf Einnahmen von bis zu 7 Millionen Franken.
Weiteres Vorgehen
Bis zur Beratung des Dekretes im Kantonsrat kann die Dienststelle Raum und Wirtschaft (rawi) für Unternehmen mit einem Jahresumsatz unter 5 Mio. Franken im Zusammenhang mit der bedingten Gewinnbeteiligung nur in Ausnahmefällen Vorinformationen und Verfügungen erstellen.
Fragen und Antworten
Die nachstehenden Fragen und Antworten decken die wichtigsten Themenbereiche zur bedingten Gewinnbeteiligung und dem Verwendungsverbot ab.
Fragen und Antworten zur Rückforderung von Härtefallgeldern (Stand: 17.07.2024)