Härtefallmassnahme von Bund und Kantonen
Letzte Aktualisierung: 26. April 2023
Die Coronakrise hat gewisse Unternehmen hart und existenzgefährdend getroffen. Damit möglichst viele Arbeitsplätze und üblicherweise gesunde Unternehmen erhalten werden konnten, haben Bund und Kantone finanzielle Hilfe für Härtefälle gesprochen.
Total hat der Kanton die Luzerner Wirtschaft mit rund 265 Millionen Franken aus dem Härtefallprogramm unterstützt. Das Ziel, mit der subsidiären finanziellen Unterstützung den Unternehmen durch die Krise zu helfen und Arbeitsplätze zu erhalten, hat der Kanton mit seinem Programm erreicht.
Das Luzerner Finanzdepartement hat das Härtefallprojekt, die Gesuchsprüfungen sowie Auszahlungen, abgeschlossen. Für die langfristige Bewirtschaftung der Härtefallhilfen ist bereits das Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement zuständig.
Unternehmen werden gebeten, die mitgeteilten Auflagen (insbesondere bezüglich Dividendenausschüttung in den Folgejahren) zu beachten. Allfällige Rückzahlungen der erhaltenen Unterstützung sind unter dem folgenden Link möglich: Härtefallunterstützung - Rückzahlung durch Gesuchsteller
Bedingte Gewinnbeteiligung
Dank der Härtefallhilfen von Bund und Kanton haben sich viele Luzerner Unternehmen wirtschaftlich erholen können. Die ausgerichtete Härtefallhilfe soll aber nicht dazu führen, dass private Unternehmensgewinne durch Steuergelder finanziert werden. Deshalb wurde die bedingte Gewinnbeteiligung von Bund und Kanton eingeführt.
Die nachstehenden Fragen und Antworten decken die wichtigsten Themenbereiche zur bedingten Gewinnbeteiligung ab.
Eine Übersicht bietet Ihnen auch die Externe Anleitung zur bedingten Gewinnbeteiligung (Stand 11.02.2022)