Der Kanton Luzern will gemeinsam mit dem Bund Luzerner Unternehmen, die von der Coronakrise besonders hart getroffen sind, finanziell unterstützen. Der Kantonsrat hat im November einen Sonderkredit von 25 Millionen Franken bewilligt. Anträge können ab dem 15. Dezember 2020 erfasst werden. Auszahlungen sind wegen der Referendumsfrist ab Anfang Februar 2021 möglich. In der März-Session entschied der Kantonsrat über weitere Mittel in der Höhe von 21,651 Millionen Franken.
Am 19. Januar 2021 hat der Regierungsrat einen Beschluss formell verabschiedet, der für behördlich geschlossene Betriebe 40 Millionen Franken vorsieht. Die Verordnung ist seit 20. Januar 2021 in Kraft. Am 23. März 2021 hat der Regierungsrat weitere 180 Millionen Franken beschlossen.
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