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Bildungs- und Kulturdepartement

Lotteriebeiträge Bildung und Kultur

Lotterieerträge für gemeinnützige Projekte

Swisslos Beiträge an gemeinnützige Projekte aus Kultur, Sport, Umwelt und Sozialem

Swisslos-Lotteriefond allgemein

Swisslos zahlt jährlich über 600 Millionen Franken an glückliche Lotteriegewinner aus, aber auch rund 400 Millionen Franken an die 26 kantonalen Lotterie- und Sportfonds (Swisslos-Fonds). Denn der Reingewinn von Swisslos kommt vollumfänglich der Gemeinnützigkeit zugute.


Logo Lotteriefonds Kanton Luzern swisslos farbig

Swisslos-Lotteriefonds für gemeinnützige Zwecke im Kanton Luzern

Die Swisslos-, Lotterie- und Sportfonds der Deutschschweizer Kantone und des Kantons Tessin unterstützen mit den Lotterieerträgen jährlich weit über 17'000 Projekte in den Bereichen Kultur, Sport, Umwelt und Soziales. Die Kantone bestimmen gemäss ihren Vorgaben, welche Projekte in welchem Umfang unterstützt werden können.

Der Kanton Luzern regelt den Einsatz der Lotteriegelder sowie die Vergabekriterien in der Lotteriegeldverordnung. Die Förderung ist bewusst breit angelegt und dient dem Gemeinwohl. Ziel ist es, Projekte zu unterstützen, die einer möglichst grossen Bevölkerung zugutekommen und ein breites Publikum erreichen.

Gesetzliche Grundlagen und Kriterien

Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Geldspiele (EGBGS)

Verordnung über die Verwendung der Reingewinne von Lotterien, Sportwetten und Geschicklichkeitsspielen (Lotteriegeldverordnung)

 

 

Swisslos-Mittel für Projekte in 4 Schritten

Kriterien kennenlernen

Schritt 1: Erfüllt mein Projekt die Förderkriterien?

Symbolbild - Projekte fördern, mit Mitteln aus dem Lotteriefonds unterstützen

Das Bildungs- und Kulturdepartement (BKD) kann Projekte mit Lotteriemitteln gemäss Lotteriegeldverordnung (SRL Nr. 994)
unterstützen, wenn diese

  • gemeinnützig
  • nichtkommerziell sind, 
  • in die Bereiche Bildung, Kultur, Archäologie und Denkmalpflege fallen,
  • einen öffentlichen Nutzen
  • und kantonale Ausstrahlung aufweisen
  • eine angemessene Eigenleistung zeigen, 
  • ein breites Publikum erreichen.

 

Wichtiger Hinweis: Gesuche für Förderbeiträge an kulturelle Projekte in den Sparten Musik, Theater, Tanz, Literatur und bildende Kunst richten Sie an:

Kulturförderungen des Kantons Luzern-Gesuchsplattform

Gesuche für Sportgelder bitte einreichen unter:

sport.lu.ch/swisslos

 

Antrag vorbereiten

Schritt 2: So reichen Sie das den Antrag ein

Symbolbild - Gesuch einreichen, so geht es

Reichen Sie den Antrag über das Online-Formular ein. Ausser den Angaben zur Kontaktperson, Anschrift und Bankverbindung sind Informationen zum Projekt erforderlich, insbesondere:

  • Kurzbeschreibung des Projekts
  • Ziele und Zielgruppe
  • Budget und Finanzierungsplan
  • Projekt-Ablauf 

Wichtig: Bitte reichen Sie Ihren vollständigen Antrag frühzeitig ein - z.B. immer vor Projektstart. Geht das Projekt über mehrere Jahre, ist der Antrag jedes Jahr zu stellen. Anträge können weder vorgezogen noch ausserhalb der regulären Behandlungstermine bearbeitet werden.

Antrags-Formular für Lotteriegelder

Ihr Antrag in Prüfung

Schritt 3. Das Gesuch wird im BKD geprüft

Symbolbild - Gesuch wird geprüft, Ablauf und Information

Nach der Einreichung Ihres Gesuchs wird dieses geprüft und anschliessend der Departementsleitung zur Entscheidung vorgelegt.

So geht es nach der Einreichung weiter

  • Eingangsbestätigung: Sie erhalten eine Eingangsbestätigung mit einer Gesuchsnummer.
  • Prüfung: Das BKD prüft Ihr Gesuch anhand der Kriterien der Lotteriegeldverordnung (SRL Nr. 994)
  • Entscheid: Die Departementsleitung behandelt die Gesuche zweimal jährlich.
  • Information: Über den voraussichtlichen Zeitpunkt des Entscheids werden Sie schriftlich informiert. Der Entscheid wird Ihnen anschliessend ebenfalls schriftlich mitgeteilt.

Swisslos-Logo zeigen

Schritt 4: Lotto-Förderung des Projekts ausweisen

Projekte, die Lottomittel erhalten, müssen gekennzeichnet werden.

Für Drucksachen und Kommunikationsmittel von geförderten Projekten:

  • Verwenden Sie eines der untenstehenden Logos
  • Ergänzen Sie das Logo mit einem Hinweis wie «Unterstützt durch», «Mit Unterstützung von» oder «Dank an».
  • Verwenden Sie zusätzlich die Bezeichnung «Swisslos, Lotteriefonds Kanton Luzern».

 

Logo farbig, png: Lotteriefonds Kanton Luzern  
Logo s/w, png: Lotteriefonds Kanton Luzern
Logo Lotteriefonds Kanton Luzern, farbig, eps 
Logo Lotteriefonds Kanton Luzern, farbig, svg
Logo Swisslos, farbig, rot, eps
Logo Swisslos, farbig, rot, svg


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Bahnhofstrasse 18

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Telefon direkt 041 228 4750

E-Mail Sybil Fuhrer