Die Swisslos-, Lotterie- und Sportfonds der Deutschschweizer Kantone und des Kantons Tessin unterstützen mit den Lotterieerträgen jährlich weit über 17'000 Projekte in den Bereichen Kultur, Sport, Umwelt und Soziales. Die Kantone bestimmen gemäss ihren Vorgaben, welche Projekte in welchem Umfang unterstützt werden können.
Der Kanton Luzern regelt den Einsatz der Lotteriegelder sowie die Vergabekriterien in der Lotteriegeldverordnung. Die Förderung ist bewusst breit angelegt und dient dem Gemeinwohl. Ziel ist es, Projekte zu unterstützen, die einer möglichst grossen Bevölkerung zugutekommen und ein breites Publikum erreichen.
Gesetzliche Grundlagen und Kriterien
Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Geldspiele (EGBGS)
Verordnung über die Verwendung der Reingewinne von Lotterien, Sportwetten und Geschicklichkeitsspielen (Lotteriegeldverordnung)
Förderung von Projekten mit Lotteriemitteln
Das Bildungs- und Kulturdepartement (BKD) kann nicht kommerzielle, gemeinnützige Projekte in den Bereichen Bildung, Kultur, Archäologie und Denkmalpflege mit Lotteriemitteln unterstützen.
Wichtiger Hinweis: Gesuche für Förderbeiträge an kulturelle Projekte wie Veranstaltungen, Produktionen oder Vermittlungsprojekte in den Sparten Musik, Theater, Tanz, Literatur und bildende Kunst sind nicht über diese Stelle einzureichen. Für diese Projekte sind die regionalen Kulturförderungen des Kantons Luzern zuständig: Kulturförderungen des Kantons Luzern-Gesuchsplattform
Gesuch einreichen
Gesuche sind über das Online-Formular einzureichen. Neben den Angaben zur Kontaktperson, Anschrift und Bankverbindung sind Informationen zum Projekt erforderlich, insbesondere:
- Kurzbeschreibung des Projekts
- Ziele und Zielgruppe
- Budget und Finanzierungsplan
- Ablauf
Online-Formular für Gesuche
Ablauf
Nach dem Absenden des Gesuchs erhalten Sie automatisch eine Eingangsbestätigung. Anschliessend wird das Gesuch vorgeprüft gemäss den Förderkriterien des BKD bzw. der Lotteriegeldverordnung SRL Nr. 994. Die Departementsleitung behandelt die Gesuche zweimal im Jahr. Der Entscheid wird Ihnen anschliessend schriftlich mitgeteilt.
Sportförderung
Gesuche für Sportgelder bitte unter sport.lu.ch/swisslos einreichen.
Kennzeichnung der Unterstützung durch Lotteriemittel
Bitte verwenden Sie für Drucksachen und Kommunikationsmittel von geförderten Projekten eines der untenstehenden Logos.
Ergänzen Sie das Logo mit einem Hinweis wie «Unterstützt durch», «Mit Unterstützung von» oder «Dank an» sowie der Bezeichnung «Swisslos, Lotteriefonds Kanton Luzern».
- Logo farbig, png: Lotteriefonds Kulturförderung Kanton Luzern
- Logo s/w, png: Lotteriefonds Kulturförderung Kanton Luzern
- Logo Lotteriefonds Kanton Luzern, farbig, eps
- Logo Lotteriefonds Kanton Luzern, farbig, svg
- Logo Swisslos, farbig, eps
- Logo Swisslos, farbig, svg