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Bildungs- und Kulturdepartement

Lotteriebeiträge Bildung und Kultur

Lotterieerträge für gemeinnützige Projekte

Swisslos Beiträge an gemeinnützige Projekte aus Kultur, Sport, Umwelt und Sozialem

Swisslos-Lotteriefond allgemein

Swisslos zahlt jährlich über 600 Millionen Franken an glückliche Lotteriegewinner aus, aber auch rund 400 Millionen Franken an die 26 kantonalen Lotterie- und Sportfonds (Swisslos-Fonds). Denn der Reingewinn von Swisslos kommt vollumfänglich der Gemeinnützigkeit zugute.


Logo Lotteriefonds Kanton Luzern swisslos farbig

Swisslos-Lotteriefonds für gemeinnützige Zwecke im Kanton Luzern

Die Swisslos-, Lotterie- und Sportfonds der Deutschschweizer Kantone und des Kantons Tessin unterstützen mit den Lotterieerträgen jährlich weit über 17'000 Projekte in den Bereichen Kultur, Sport, Umwelt und Soziales. Die Kantone bestimmen gemäss ihren Vorgaben, welche Projekte in welchem Umfang unterstützt werden können.

Der Kanton Luzern regelt den Einsatz der Lotteriegelder sowie die Vergabekriterien in der Lotteriegeldverordnung. Die Förderung ist bewusst breit angelegt und dient dem Gemeinwohl. Ziel ist es, Projekte zu unterstützen, die einer möglichst grossen Bevölkerung zugutekommen und ein breites Publikum erreichen.

Gesetzliche Grundlagen und Kriterien

Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Geldspiele (EGBGS)

Verordnung über die Verwendung der Reingewinne von Lotterien, Sportwetten und Geschicklichkeitsspielen (Lotteriegeldverordnung)

Förderung von Projekten mit Lotteriemitteln

Das Bildungs- und Kulturdepartement (BKD) kann nicht kommerzielle, gemeinnützige Projekte in den Bereichen Bildung, Kultur, Archäologie und Denkmalpflege mit Lotteriemitteln unterstützen.

Wichtiger Hinweis: Gesuche für Förderbeiträge an kulturelle Projekte wie Veranstaltungen, Produktionen oder Vermittlungsprojekte in den Sparten Musik, Theater, Tanz, Literatur und bildende Kunst sind nicht über diese Stelle einzureichen. Für diese Projekte sind die regionalen Kulturförderungen des Kantons Luzern zuständig: Kulturförderungen des Kantons Luzern-Gesuchsplattform

Gesuch einreichen

Gesuche sind über das Online-Formular einzureichen. Neben den Angaben zur Kontaktperson, Anschrift und Bankverbindung sind Informationen zum Projekt erforderlich, insbesondere:

  • Kurzbeschreibung des Projekts
  • Ziele und Zielgruppe
  • Budget und Finanzierungsplan
  • Ablauf 

Online-Formular für Gesuche

Ablauf

Nach dem Absenden des Gesuchs erhalten Sie automatisch eine Eingangsbestätigung. Anschliessend wird das Gesuch vorgeprüft gemäss den Förderkriterien des BKD bzw. der Lotteriegeldverordnung SRL Nr. 994. Die Departementsleitung behandelt die Gesuche zweimal im Jahr. Der Entscheid wird Ihnen anschliessend schriftlich mitgeteilt.

Sportförderung

Gesuche für Sportgelder bitte unter sport.lu.ch/swisslos einreichen.

Kennzeichnung der Unterstützung durch Lotteriemittel 

Bitte verwenden Sie für Drucksachen und Kommunikationsmittel von geförderten Projekten eines der untenstehenden Logos. 

Ergänzen Sie das Logo mit einem Hinweis wie «Unterstützt durch», «Mit Unterstützung von» oder «Dank an» sowie der Bezeichnung «Swisslos, Lotteriefonds Kanton Luzern».


KANTON LUZERN

Bildungs- und Kulturdepartement

Swisslos Gesuchswesen

Bahnhofstrasse 18

6000 Luzern

Standort

Sybil Fuhrer

Telefon direkt 041 228 4750

E-Mail Sybil Fuhrer