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Bildungs- und Kulturdepartement

Kantonaler Kulturerbetag

Der Kantonale Kulturerbetag vermittelt, wie das kulturelle Erbe des Kantons Luzern gelebt, bewahrt und weiterentwickelt wird.

Kantonaler Kulturerbetag und Tag der offenen Museggtürme 12. September 2026

Programm 

Die Dienststelle Kultur und der Verein für die Erhaltung der Museggmauer gestalten gemeinsam ein vielfältiges Programm rund um das Baukulturdenkmal «Museggmauer». Unter dem Motto «Eine Mauer, die verbindet» zeigen verschiedene Abteilungen der Dienststelle Kultur, der Verein sowie weitere Vereine und Organisationen ihren jeweiligen Zugang zur Museggmauer und machen deren Bedeutung auf unterschiedliche Weise erlebbar.

Am Kantonalen Kulturerbetag vom 12. September sind Familien, Interessierte und Neugierige eingeladen, die Museggmauer spielerisch und interaktiv zu entdecken. Alle Programmpunkte sind kostenlos. Das Platzangebot kann beschränkt sein.

Hinweis zur Barrierefreiheit: Bitte beachten Sie, dass der Zugang zur Turnhalle Bramberg nicht barrierefrei ist. Betroffene kontaktieren gerne die Veranstaltungsleitung. Gemeinsam wird eine passende Lösung gefunden.

Gestaltetes Plakat mit grafischer Darstellung der Museggmauer
Programm des Kantonalen Kulturerbetag

Programm Kulturerbetag

Programm Kulturerbetag

Programm Kulturerbetag

Hinweis zur Barrierefreiheit:

Bitte beachten Sie, dass der Zugang zur Turnhalle Bramberg nicht barrierefrei ist. Betroffene kontaktieren gerne die Veranstaltungsleitung. Gemeinsam wird eine passende Lösung gefunden.

Kultur des Kantons erleben

Der Kantonale Kulturerbetag ist eine Initiative der Dienststelle Kultur. Er macht sichtbar, wie vielfältig das kulturelle Erbe im Kanton Luzern ist – dort, wo es entsteht, gelebt und weiterentwickelt wird. Mit Führungen, Mitmachangeboten und Präsentationen gibt die Dienststelle Einblicke in ihre Arbeit und lädt die Bevölkerung zum Mitmachen und Nachdenken ein.

«Unser Kulturerbe stiftet Identität. Es zu pflegen und weiterzugeben, ist eine wichtige Aufgabe und zugleich eine grosse Chance.»
Armin Hartmann, Bildungs- und Kulturdirektor

Ein Programm mit lokalem Bezug

Unter Leitung der Dienststelle Kultur gestalten zahlreiche Akteure ein vielfältiges Programm: Kantonsarchäologie, Denkmalpflege, Kulturförderung, Museum Luzern, Zentral- und Hochschulbibliothek, die Stelle für Kulturvermittlung sowie viele Partner aus Gemeinden, Vereinen und Kulturinstitutionen. Gastgeber tragen nicht nur mit Inhalten bei, sondern öffnen Räume und sorgen für Gastfreundschaft.

«Als Dienststelle Kultur haben wir die schöne Aufgabe, Kultur zu pflegen, zu bewahren, zu fördern und zu vermitteln. Am liebsten so, dass es die Menschen berührt
Marco Castellaneta, Leiter der Dienststelle Kultur

Gastgeber-Gemeinde werden?!

Möchten Sie als Gemeinde Gastgeber sein? Der Kulturerbetag bietet Gelegenheit, eigene Schätze zu zeigen, regionale Identität zu stärken und das Kulturerbe gemeinsam mit der Dienststelle Kultur lebendig zu vermitteln. Melden Sie Ihr Interesse unter kultur@lu.ch.

 

Karte Kanton Luzern Kulturerbetage Schuepfheim und Luzern Stadt
2 Kantonale Kulturerbetage: 2025 in Schüpfheim und 2026 in Luzern

Die Premiere 2025 in Schüpfheim

Gelungener Auftakt! Der erste Kulturerbetag des Kantons Luzern am 14. Juni 2025 machte das Entlebucher Erbe lebendig. Museum Luzern, Denkmalpflege, Kantonsarchäologie und lokale Partner boten Rundgänge, Exkursionen und Workshops. Der grosse Publikumszuspruch zeigte: Kulturerbe lebt vom Austausch – der neue Kulturerbetag setzt dafür ein starkes Zeichen.

Hier geht's zum Flyer!

Kulturerbetag Schüpfheim, Sa 14. Juni 2025
Zeitplan Kulturerbetag Schüpfheim 14. Juni 2025
Aussicht auf Schüpfheim von der Schüpferegg
Aussicht auf Schüpfheim von der Schüpferegg
Die Trachtentanzgruppen Entlebuch und Schüpfheim
Die Trachtentanzgruppen Entlebuch und Schüpfheim treten im Biosphärenzentrum auf.
Die von der Kulturförderung ausgezeichnete Vera Baumann tritt mit Duo roh* auf
Die von der Kulturförderung ausgezeichnete Vera Baumann tritt mit Duo roh* auf.
Die Kantonsarchäologie und Heinz Horat gehen auf Spurensuche bei der ehemaligen Glashütte Egglenen bei Flühli
Die Kantonsarchäologie und Heinz Horat gehen auf Spurensuche bei der ehemaligen Glashütte Egglenen bei Flühli.

Swisslos-Mittel für Projekte in 4 Schritten

Kriterien kennenlernen

Schritt 1: Erfüllt mein Projekt die Förderkriterien?

Symbolbild - Projekte fördern, mit Mitteln aus dem Lotteriefonds unterstützen

Das Bildungs- und Kulturdepartement (BKD) kann Projekte mit Lotteriemitteln gemäss Lotteriegeldverordnung (SRL Nr. 994)
unterstützen, wenn diese

  • gemeinnützig
  • nichtkommerziell sind, 
  • in die Bereiche Bildung, Kultur, Archäologie und Denkmalpflege fallen,
  • einen öffentlichen Nutzen
  • und kantonale Ausstrahlung aufweisen
  • eine angemessene Eigenleistung zeigen, 
  • ein breites Publikum erreichen.

 

Wichtiger Hinweis: Gesuche für Förderbeiträge an kulturelle Projekte in den Sparten Musik, Theater, Tanz, Literatur und bildende Kunst richten Sie an:

Kulturförderungen des Kantons Luzern-Gesuchsplattform

Gesuche für Sportgelder bitte einreichen unter:

sport.lu.ch/swisslos

 

Antrag vorbereiten

Schritt 2: So reichen Sie das den Antrag ein

Symbolbild - Gesuch einreichen, so geht es

Reichen Sie den Antrag über das Online-Formular ein. Ausser den Angaben zur Kontaktperson, Anschrift und Bankverbindung sind Informationen zum Projekt erforderlich, insbesondere:

  • Kurzbeschreibung des Projekts
  • Ziele und Zielgruppe
  • Budget und Finanzierungsplan
  • Projekt-Ablauf 

Wichtig: Bitte reichen Sie Ihren vollständigen Antrag frühzeitig ein - z.B. immer vor Projektstart. Geht das Projekt über mehrere Jahre, ist der Antrag jedes Jahr zu stellen. Anträge können weder vorgezogen noch ausserhalb der regulären Behandlungstermine bearbeitet werden.

Antrags-Formular für Lotteriegelder

Ihr Antrag in Prüfung

Schritt 3. Das Gesuch wird im BKD geprüft

Symbolbild - Gesuch wird geprüft, Ablauf und Information

Nach der Einreichung Ihres Gesuchs wird dieses geprüft und anschliessend der Departementsleitung zur Entscheidung vorgelegt.

So geht es nach der Einreichung weiter

  • Eingangsbestätigung: Sie erhalten eine Eingangsbestätigung mit einer Gesuchsnummer.
  • Prüfung: Das BKD prüft Ihr Gesuch anhand der Kriterien der Lotteriegeldverordnung (SRL Nr. 994)
  • Entscheid: Die Departementsleitung behandelt die Gesuche zweimal jährlich.
  • Information: Über den voraussichtlichen Zeitpunkt des Entscheids werden Sie schriftlich informiert. Der Entscheid wird Ihnen anschliessend ebenfalls schriftlich mitgeteilt.

Swisslos-Logo zeigen

Schritt 4: Lotto-Förderung des Projekts ausweisen

Projekte, die Lottomittel erhalten, müssen gekennzeichnet werden.

Für Drucksachen und Kommunikationsmittel von geförderten Projekten:

  • Verwenden Sie eines der untenstehenden Logos
  • Ergänzen Sie das Logo mit einem Hinweis wie «Unterstützt durch», «Mit Unterstützung von» oder «Dank an».
  • Verwenden Sie zusätzlich die Bezeichnung «Swisslos, Lotteriefonds Kanton Luzern».

 

Logo farbig, png: Lotteriefonds Kanton Luzern  
Logo s/w, png: Lotteriefonds Kanton Luzern
Logo Lotteriefonds Kanton Luzern, farbig, eps 
Logo Lotteriefonds Kanton Luzern, farbig, svg
Logo Swisslos, farbig, rot, eps
Logo Swisslos, farbig, rot, svg


Kontakt
Dienststelle Kultur 
Kulturförderung & Vermittlung

Projektkoordination
Manuela Bättig & Sarah Smolka

Standort E-Mail