Änderung Verordnung über die Schifffahrt

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Zuständiges Departement JSD
Kurzbeschreibung

Die Verordnung über die Schifffahrt soll in einzelnen Bestimmungen aktualisiert werden. Vorgesehen ist insbesondere, auf dem Sempacher- und dem Hallwilersee Segelschiffe und Segelbretter mit tragflügelähnlichen Vorrichtungen (sog. Foils) zuzulassen. Das Verbot von motorisierten Tragflügelbooten bleibt aufrechterhalten. Zum Schutz der luzernischen Gewässer vor Schadorganismen sollen Schiffe, die zuvor in anderen Gewässern lagen, vor dem Einwassern zwingend gereinigt werden.

Die Vernehmlassung wird elektronisch über das Online-Tool «E-Mitwirkung» durchgeführt. Wir laden Sie ein, Ihre Stellungnahme bis am 12. Januar 2024 in der E-Mitwirkung einzureichen.

Vernehmlassung Beginn 06.11.2023
Vernehmlassungsfrist bis 12.01.2024
Aktuelle Verordnungsgrundlage

Verordnung über die Schifffahrt
SRL Nr. 787

Unterlagen

Einladungsschreiben und Verteiler
Erläuterungen zum Vernehmlassungsentwurf 
Erläuterung-Beilage "Umsetzungskonzept" 
Synopse 
Verordnungsentwurf