Einführung des Öffentlichkeitsprinzips der Verwaltung im Kanton Luzern

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Zuständiges Departement JSD
Kurzbeschreibung

Im Kanton Luzern sollen amtliche Informationen künftig einfacher zugänglich werden. Der Regierungsrat gibt einen Gesetzesentwurf zur Einführung des Öffentlichkeitsprinzips der Verwaltung in die Vernehmlassung. Im Gesetzesentwurf wird festgelegt, für welche Bereiche und Dokumente der Verwaltung das Öffentlichkeitsprinzip gelten soll.

Die Vernehmlassung wird elektronisch über das Online-Tool «E-Mitwirkung» durchgeführt. Wir laden Sie ein, Ihre Stellungnahme bis am 27. Oktober 2023 in der E-Mitwirkung unter https://lu.e-mitwirkung.ch/de/oeffentlichkeitsprinzip einzureichen.

Vernehmlassung Beginn 21.06.2023
Vernehmlassungsfrist bis 27.10.2023
Aktuelle Gesetzesgrundlage

- Gesetz über die Organisation von Regierung und Verwaltung
(Organisationsgesetz, OG; SRL Nr. 20)
- Stimmrechtsgesetz (StRG; SRL Nr. 10)
- Gesetz über die Organisation und Geschäftsführung des Kantonsrates
(Kantonsratsgesetz, KRG; SRL Nr. 30)
- Kantonales Gesetz über den Schutz von Personendaten
(Kantonales Datenschutzgesetz, KDSG; SRL Nr. 38)
- Gemeindegesetz (GG; SRL Nr. 150)
- Gesetz über die Organisation der Gerichte und Behörden in Zivil-, Straf- und verwaltungsgerichtlichen Verfahren (Justizgesetz, JusG; SRL Nr. 260)
- Gesetz über das Archivwesen (Archivgesetz; SRL Nr. 585)
 -Finanzkontrollgesetz (SRL Nr. 615)
- Steuergesetz (StG; SRL Nr.620)
- Gesetz betreffend die Erbschaftssteuern (EStG; SRL Nr. 630)

Unterlagen Einladungsschreiben
Erläuterungen zum Vernehmlassungsentwurf
Synopse
Gesetzesentwurf