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Regierungsrat

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Änderung des Gesetzes über das Halten von Hunden (SRL Nr. 848): Steuerbefreiung Assistenz- und Therapiehunde, Vernehmlassung

Zuständiges Departement GSD
Kurzbeschreibung
Hundehalterinnen und Hundehalter bezahlen im Kanton Luzern grundsätzlich jährlich eine Hundesteuer von 120 Franken. Für bestimmte Nutzhunde muss jedoch keine Hundesteuer bezahlt werden. So sind Halterinnen und Halter von Blindenführ-, Dienst-, Militär-, Schutz-, Sanitäts-, Katastrophen- und Lawinenhunden sowie von für die Nachsuche spezialisierten Jagdhunden von dieser Steuer befreit. Neu sollen auch Halterinnen und Halter von sämtlichen Assistenz- und von Therapiehunden steuerbefreit werden. Der Regierungsrat gibt einen entsprechenden Änderungsentwurf des Gesetzes über das Halten von Hunden in die Vernehmlassung.
Vernehmlassung Beginn 01.09.2023
Vernehmlassungsfrist bis 30.11.2023
Aktuelle Gesetzesgrundlage
SRL Nr. 848: Gesetz über das Halten von Hunden
Aktuelle Verordnungsgrundlage
SRL Nr. 849: Verordnung über das Halten von Hunden
Unterlagen
Auskunft
Sarah Däpp, Veterinärdienst, sarah.daepp@lu.ch und 041 228 61 47