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Regierungsrat

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Vernehmlassung zum Änderungsentwurf der Kantonalen Asylverordnung (SRL Nr. 892b)

Zuständiges Departement GSD
Kurzbeschreibung
Im Kanton Luzern ist die Ausrichtung von Sozial- und Nothilfe im Sozialhilfegesetz (SHG; SRL Nr. 892) normiert. Das Nähere zur Sozial- und Nothilfe für Personen aus dem Asylbereich regelt der Regierungsrat in der Kantonalen Asylverordnung. Die vorliegende Änderung dieser Verordnung betrifft insbesondere den Umfang der Asylsozialhilfe und -nothilfe sowie die Bestimmungen betreffend die Unterbringung. Zusätzlich gilt es, die Personen aus dem Asylbereich im Einklang mit den bundesrechtlichen Bestimmungen klarer zu definieren. Auch soll ein Einkommensfreibetrag für erwerbstätige Personen aus dem Asylbereich eingeführt sowie die Bestimmungen zur Motivations- und Integrationszulage und zu den situationsbedingten Leistungen angepasst werden.
Vernehmlassung Beginn 17.03.2023
Vernehmlassungsfrist bis 30.06.2023
Aktuelle Verordnungsgrundlage
SRL Nr. 892b: Kantonale Asylverordnung
Unterlagen
Auskunft
Nicole Scheiber, Dienststelle Asyl- und Flüchtlingswesen, nicole.scheiber@lu.ch und 041 228 39 78