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Regierungsrat

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Vernehmlassung zur Totalrevision des Normalarbeitsvertrages für das hauswirtschaftliche Arbeitsverhältnis (NAV Hauswirtschaft)

Zuständiges Departement GSD
Kurzbeschreibung

Der NAV Hauswirtschaft findet grundsätzlich Anwendung auf alle Arbeitsverhältnisse zwischen Arbeitnehmenden, die hauswirtschaftliche Arbeiten in einem privaten Haushalt verrichten, und deren Arbeitgebenden. Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) bzw. das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO hat im Auftrag des Bundesrats einen Modell-NAV veröffentlicht, welcher als Vorlage für Ergänzungen der kantonalen Normalarbeitsverträge dient, um Arbeitsverhältnisse in der sogenannten 24-Stunden-Betreuung zu regeln. Zudem ist es angezeigt, den geänderten Verhältnissen im Bereich der hauswirtschaftlichen Arbeitsverhältnisse Rechnung zu tragen. Um den Schutz der Arbeitnehmenden angemessen zu gewährleisten, muss der NAV Hauswirtschaft total revidiert werden.

Vernehmlassung Beginn 22.08.2019
Vernehmlassungsfrist bis 22.11.2019
Aktuelle Gesetzesgrundlage
Unterlagen
Auskunft
lea.marberger@was-luzern.ch