Vernehmlassung zum Entwurf des kantonalen Sportanlagenkonzepts

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Zuständiges Departement GSD
Kurzbeschreibung Im Kanton Luzern sollen die Mittel zur Förderung von Sportanlagen zielgerichtet eingesetzt werden. Ziel ist die Förderung einer bedarfs- und bedürfnisgerechten Sportinfrastruktur. Vor diesem Hintergrund verlangt das kantonale Sportförderungsgesetz, dass der Kanton zur Planung und Koordination von Sportanlagen von kantonaler Bedeutung ein kantonales Sportanlagenkonzept (KASAK) erstellt.
Vernehmlassung Beginn 17.01.2019
Vernehmlassungsfrist bis 31.03.2019
Aktuelle Gesetzesgrundlage SRL 804a - Gesetz über die Förderung von Sport und Bewegung (Kantonales Sportförderungsgesetz)
Unterlagen

Einladungsschreiben
Entwurf Kantonales Sportanlagenkonzept (KASAK 2019)
Fragebogen

Auskunft

Philipp Wermelinger
Beauftragter für Sport und Bewegung
Tel. 041 228 52 68 
philipp.wermelinger@lu.ch

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