Vernehmlassungsverfahren "Privatunterricht – Änderung Bewilligungsvoraussetzungen"

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Zuständiges Departement BKD
Kurzbeschreibung

Die Dienststelle Volksschulbildung (DVS) hat festgestellt, dass beim Privatunterricht seit der Einführung des Lehrplans 21 im Schuljahr 2017/18 die Unterrichtsqualität nachgelassen hat. Infolge verschiedener Entwicklungen wird auch das Hochhalten der Aufsichtsqualität zunehmend erschwert. Dadurch ist die Chancengerechtigkeit der im Kanton Luzern wohnhaften, schulpflichtigen Kinder nicht mehr gegeben.

Das Bildungs- und Kulturdepartement beantragt deshalb eine Änderung von § 15 Abs. 2b der Volksschulbildungsverordnung (SRL Nr. 405) und die Bewilligungsvoraussetzungen zur Erteilung von Privatunterricht neu definieren. Ab dem Schuljahr 2023/24 sollen nun die Privatunterricht erteilenden Personen oder die an einer Privatschule unterrichtenden Lehrpersonen in der Regel über eine stufen- und fachgemässe Ausbildung (Lehrdiplom) und nicht mehr nur über eine gleichwertige Ausbildung verfügen.

 
Vernehmlassung Beginn 16.11.2022
Vernehmlassungsfrist bis 28.02.2023
Aktuelle Verordnungsgrundlage SRL Nr. 405 - Verordnung zum Gesetz über die Volksschulbildung (Volksschulbildungsverordnung, VBV)
Unterlagen

Einladungsschreiben / Adressatenliste (Verteiler)

Erläuterungen zum Vernehmlassungsentwurf 

Verordnungsänderung VBV

Verordnungsänderung VBV (Synopse)

 

Kurzmitteilung aus dem Regierungsrat vom 15. November 2022: Eröffnung der Vernehmlassung betreffend Änderung der Volksschulbildungsverordnung § 15 Abs. 2 lit. b (SRL Nr. 405)

 

Die Stellungnahme erfolgt ausschliesslich digital. Die Vernehmlassungsfragen finden Sie im Online-Formular 

Auskunft

Marianne Kaufmann, juristische Mitarbeiterin der Dienststelle Volksschulbildung,

Telefon 041 228 73 06, E-Mail: Marianne Kaufmann  (erreichbar Dienstag-Donnerstag)

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