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Regierungsrat

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Änderung des Gesetzes über die Volksschulbildung

Zuständiges Departement BKD
Kurzbeschreibung

Der Regierungsrat schickt die Vorlage zur Änderung des Gesetzes über die Volksschulbildung in die Vernehmlassung. Hauptpunkte sind die neue Regelung der Pro-Kopf-Beiträge des Kantons an die kommunalen Volksschulen, die Reduktion der Sekundarschulmodelle von drei auf zwei und die heilpädagogische Förderung von Kindern im Vorschulalter mit Behinderung in einer Kindertagesstätte.

Vernehmlassung Beginn 29.06.2020
Vernehmlassungsfrist bis 18.09.2020
Aktuelle Gesetzesgrundlage
Unterlagen
Auskunft
Dr. Charles Vincent, Leiter Dienststelle Volksschulbildung, Telefon 041 228 52 12, Mail