Regierungsrat
Der Regierungsrat schickt die Vorlage zur Änderung des Gesetzes über die Volksschulbildung in die Vernehmlassung. Hauptpunkte sind die neue Regelung der Pro-Kopf-Beiträge des Kantons an die kommunalen Volksschulen, die Reduktion der Sekundarschulmodelle von drei auf zwei und die heilpädagogische Förderung von Kindern im Vorschulalter mit Behinderung in einer Kindertagesstätte.
Einladung zur Teilnahme an der Vernehmlassung vom 29. Juni 2020
Vernehmlassungsbotschaft vom 16. Juni 2020: Neuberechnung der Kantonsbeiträge und Weiterentwicklungen im Volksschulbereich
Änderungsentwurf Gesetz über die Volksschulbildung (VBG)
Änderungsentwurf Gesetz über die Volksschulbildung (VBG) - Synopse
Medienmitteilung vom 29. Juni 2020: Änderung Volksschulbildungsgesetz geht in die Vernehmlassung
Alle Stellungnahmen erfolgen digital über das Online-Formular