Änderung des Gesetzes über die Volksschulbildung

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Zuständiges Departement BKD
Kurzbeschreibung

Der Regierungsrat schickt die Vorlage zur Änderung des Gesetzes über die Volksschulbildung in die Vernehmlassung. Hauptpunkte sind die neue Regelung der Pro-Kopf-Beiträge des Kantons an die kommunalen Volksschulen, die Reduktion der Sekundarschulmodelle von drei auf zwei und die heilpädagogische Förderung von Kindern im Vorschulalter mit Behinderung in einer Kindertagesstätte.

Vernehmlassung Beginn 29.06.2020
Vernehmlassungsfrist bis 18.09.2020
Aktuelle Gesetzesgrundlage Gesetz über die Volksschulbildung SRL 400a
Unterlagen

Einladung zur Teilnahme an der Vernehmlassung vom 29. Juni 2020

Vernehmlassungsbotschaft vom 16. Juni 2020: Neuberechnung der Kantonsbeiträge und Weiterentwicklungen im Volksschulbereich

Änderungsentwurf Gesetz über die Volksschulbildung (VBG)

Änderungsentwurf Gesetz über die Volksschulbildung (VBG) - Synopse

Medienmitteilung vom 29. Juni 2020: Änderung Volksschulbildungsgesetz geht in die Vernehmlassung

 

Alle Stellungnahmen erfolgen digital über das Online-Formular

Auskunft Dr. Charles Vincent, Leiter Dienststelle Volksschulbildung, Telefon 041 228 52 12, Mail
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