Regierungsrat
Der Verordnungsentwurf regelt die bereits seit letzter Saison in der Zentralschweiz implementierte Schiffsmelde- und -reinigungspflicht. Sie dient als Präventionsmassnahme dem Schutz der Luzerner Seen vor invasiven gebietsfremden aquatischen Arten wie beispielsweise der Quaggamuschel. Die Inkraftsetzung ist im 1. Quartal 2026 geplant; gleichzeitig soll das Einwasserungsverbot für den Sempacher-, Baldegger- und Rotsee vom 10. Dezember 2024 aufgehoben werden. Die Vernehmlassung wird elektronisch über das Online-Tool «E-Mitwirkung» durchgeführt. Wir laden Sie ein, Ihre Stellungnahme bis am 16. Januar 2026 in der E-Mitwirkung unter https://lu.e-mitwirkung.ch/de/smrv2025 einzureichen.
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Für Auskünfte steht Ihnen Andrea Liniger, Bereich Recht (041 228 50 48, andrea.liniger@lu.ch) zur Verfügung.