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Teilrevision des Sozialhilfegesetzes (SRL Nr. 892) - Einführung der Teilbevorschussung von Alimenten

Zuständiges Departement GSD
Kurzbeschreibung
Die Alimentenbevorschussung weist im Kanton Luzern einen massiven Schwelleneffekt auf. Dieser Schwelleneffekt kann durch die Einführung der Teilbevorschussung vermieden werden. Der Erwerbsanreiz wird dadurch verbessert und der Grundsatz „Arbeit muss sich lohnen“ gestärkt.
Vernehmlassung Beginn 04.01.2019
Vernehmlassungsfrist bis 05.04.2019
Aktuelle Gesetzesgrundlage
Unterlagen