Teilrevision Gesundheitsgesetz mit Schwerpunkt Bewilligungswesen und Aufsicht

Zurück zur Übersicht

Zuständiges Departement GSD
Kurzbeschreibung Mit einer Teilrevision des Gesundheitsgesetzes werden eine Harmonisierung der rechtlichen Grundlagen für die Ausübung bewilligungspflichtiger Berufe mit dem Bundesrecht, die Wiedereinführung der Bewilligungspflicht für die Naturheilpraktik und eine Erweiterung des Kreises der bewilligungspflichtigen Betriebe im Gesundheitswesen vorgeschlagen. Daneben sollen eine Rechtsgrundlage für einen mobilen Palliativ-Dienst geschaffen und das Gesundheitsgesetz generell aufgrund der erfolgten rechtlichen Entwicklung und den Erfahrungen der Praxis aktualisiert werden.
Vernehmlassung Beginn 20.12.2018
Vernehmlassungsfrist bis 31.03.2019
Aktuelle Gesetzesgrundlage SRL 800 - Gesundheitsgesetz (GesG)
Unterlagen

Einladungsschreiben
Gesetzesentwurf
Vernehmlassungsbericht
Fragebogen

Auf dieser Webseite werden zur Verbesserung der Funktionalität und des Leistungsverhaltens Cookies eingesetzt. Durch Klicken auf den OK-Button stimmen Sie der Verwendung von Cookies auf dieser Webseite zu.
Weitere Informationen