Vernehmlassungsverfahren zu Revision des Gesetzes über soziale Einrichtungen SEG

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Zuständiges Departement GSD
Kurzbeschreibung Die geplante Teilrevision des Gesetzes über soziale Einrichtungen berücksichtigt veränderte Rahmenbedingungen und aktuelle Erkenntnisse zur Weiterentwicklung bedarfsgerechter Angebote für eine gesellschaftliche Integration von Menschen mit besonderem Betreuungsbedarf. Die 2017 erfolgte Erweiterung um ambulante Betreuungs-, Begleitungs- und Förderungsangebote für Kinder, Jugendliche und Erwachsene wird weiterverfolgt. Einerseits berücksichtigt die geplante Revision die durch die Begleitung und Stärkung der Familiensysteme erzielten Erfolge als auch die Tatsache des späteren Übergangs ins Erwachsenenleben. Andererseits wird das von einer wachsenden Zahl von Kantonen etablierte Finanzierungsmodell für stationäre Wohn- und Tagesstrukturangebote für Erwachsene mit Behinderungen verankert und das Anreizsystem mit ambulante Leistungen für das selbstbestimmte Wohnen und Arbeiten verbessert. 
Vernehmlassung Beginn 20.09.2018
Vernehmlassungsfrist bis 21.12.2018
Aktuelle Gesetzesgrundlage SRL 894 - Gesetz über soziale Einrichtungen (SEG)
Unterlagen

Einladungsschreiben
Vernehmlassungsbotschaft
Vernehmlassungsbotschaft in leichter Sprache
Gesetzesentwurf
Fragebogen

Anmerkung: 
Barrierefreie Versionen der Dokumente können bei der Dienststelle Soziales und Gesellschaft bestellt werden:

Dienststelle Soziales und Gesellschaft
Rösslimattstrasse 37

Postfach 3439

6002 Luzern

Telefon 041 228 68 78 
Fax 041 228 51 76 
Email: disg@lu.ch

 

Auskunft

Rolf Maegli
Abteilungsleiter Behinderung und Diversität der Dienststelle Soziales und Gesellschaft
Tel. 041 228 57 77
rolf.maegli@lu.ch

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