Änderung Gesetz über die Verbilligung von Prämien der Krankenversicherung (Prämienverbilligungsgesetz; SRL Nr. 866)

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Zuständiges Departement GSD
Kurzbeschreibung Im Rahmen des Gegenvorschlags zur Volksinitiative «Maximal 10 % des Einkommens für die Krankenkassenprämien» (Prämien-Entlastungs-Initiative) wurden die bundesrechtlichen Vorgaben betreffend die durch die Kantone zu gewährende Prämienverbilligung per 1. Januar 2026 angepasst respektive im Sinne der wirkungsorientierten Subventionierung präzisiert. Diese neuen bundesrechtlichen Vorgaben erfordern im Kanton Luzern eine Anpassung im Prämienverbilligungsgesetz. Im Zuge dieser Teilrevision des Gesetzes soll auch die im Rahmen verschiedener parlamentarischer Vorstösse und im Wirkungsbericht Existenzsicherung 2021 B 109 vom 29. März 2022 thematisierte Problematik der Ungleichbehandlung von Eltern aufgrund ihres Zivilstands behoben werden. Die Teilrevision bietet zudem die Gelegenheit für weitere punktuelle Gesetzesanpassungen hinsichtlich der Anspruchsvoraussetzungen und Bemessung der Prämienverbilligung. So gilt es, die aktuelle Anforderung einer eingereichten Steuererklärung zu überprüfen. Des Weiteren sind die Bestimmungen betreffend die Anspruchsvoraussetzungen mit denjenigen des Sozialhilferechts in formeller Hinsicht zu harmonisieren. Gerne laden wir Sie ein, zum Entwurf bis am 19. Dezember 2025 Stellung zu nehmen.
Vernehmlassung Beginn 05.09.2025
Vernehmlassungsfrist bis 19.12.2025
Aktuelle Gesetzesgrundlage Gesetz über die Verbilligung von Prämien der Krankenversicherung (SRL Nr. 866)
Aktuelle Verordnungsgrundlage Verordnung zum Gesetz über die Verbilligung von Prämien der Krankenversicherung (SRL Nr. 866a)
Unterlagen

Einladungsschreiben

Erläuterungen zum Vernehmlassungsentwurf

Änderungsentwurf

Änderungssynopse

Zugangslink zum Fragebogen: Onlineformular

Auskunft Lea Schläpfer, Leiterin Rechtsdienst Departementssekretariat (041 228 54 66, lea.schlaepfer@lu.ch)