Beitritt zur Interkantonalen Spitalschulvereinbarung (ISV) und Ausweitung der Spitalschulfinanzierung

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Zuständiges Departement BKD
Kurzbeschreibung

Der Kanton Luzern gibt den Entwurf der Ausführungsbestimmungen für den Beitritt zur Interkantonalen  Spitalschulvereinbarung (ISV) in die Vernehmlassung.

Die Interkantonale Vereinbarung für schulische Angebote in Spitälern ist eine Finanzierungsvereinbarung zwischen den Kantonen. Sie hat zum Ziel, den Lastenausgleich zwischen den Vereinbarungskantonen bezüglich der Nutzung von schulischen Angeboten in Spitälern durch hospitalisierte Schülerinnen und Schüler zu regeln. Aktuell können im Kanton Luzern Lernende der Volksschule im Falle einer Hospitalisierung unentgeltlich die Spitalschulangebote besuchen. Neu sollen im Zuge der Beitrittserklärung auch Spitalschulangebote im nachobligatorischen Schulbereich abgegolten werden.

Vernehmlassung Beginn 26.09.2025
Vernehmlassungsfrist bis 05.01.2026
Unterlagen

Einladung zur Vernemlassung inkl. Adressaten

Erläuterungen zum Vernehmlassungsentwurf  Beitritt zur Interkantonalen Spitalschulvereinbarung (ISV) und Ausweitung der Spitalschulfinanzierung

Interkantonale Vereinbarung für schulische Angebote in Spitälern (interkantonale Spitalschulvereinbarung; ISV vom 28.10.2022) und 
Kommentar zum Vereinbarungstext (28.10.2022)

Beitritt zur ISV - Gesetze - SYNOPSE (Vernehmlassungsversion vom 23.09.2025)

Gesetz über die Spitalschulung (Vernehmlassungsversion vom 23.09.2025)

Kurzmitteilung vom 26.09.2025

 

Die Stellungnahme erfolgt ausschliesslich digital. Bitte benutzen Sie das Online-Formular, in dem Sie auch die Vernehmlassungsfragen finden. 

Auskunft Bei fachlichen Rückfragen wenden Sie sich an Veglia Marbacher, juristische Mitarbeiterin Rechtsdienst BKD, Direkt 041 228 72 35, veglia.marbacher@lu.ch
Stellungnahmen (müssen elektronisch eingereicht werden) E-Mail