1. 1. Mit der ISV stellt die EDK den Kantonen ein Instrument zur Verfügung, das Regeln für den interkantonalen Lastenausgleich im Bereich Spitalschulen definiert. Der Kanton Luzern kann künftig seine Zahlungen für ausserkantonale Spitalschulen über die ISV abwickeln und für unsere Spitalschulen besteht Sicherheit, was den zahlungspflichtigen Kanton und den Umfang der Kostendeckung betrifft.
Sind Sie grundsätzlich mit einem Beitritt zur ISV und damit dem interkantonalen Lastenausgleich im Bereich der Spitalschulen einverstanden?