Bildung und Förderung starker regionaler Entwicklungsträger gemäss Kapitel R2 des kantonalen Richtplans 2009
Mit der Bildung und Förderung von regionalen Entwicklungsträgern werden starke Strukturen für eine effiziente Abwicklung von Raumentwicklungsaufgaben, für die notwendige gemeindeübergreifende Abstimmung und Koordination sowie für die erfolgreiche Positionierung im Standortwettbewerb der Regionen geschaffen. Die regionalen Entwicklungsträger bündeln über die eigentlichen raumplanerischen Tätigkeiten hinaus verschiedene Formen überkommunaler Zusammenarbeit. Der Entscheid über die jeweilige Zugehörigkeit zu einem der regionalen Entwicklungsträger liegt bei den Gemeinden. Entscheidungsgrundlage dazu sind bestehende ökonomische, gesellschaftliche und kulturelle Verbindungen.