Kantonale Wahlen

Der Kantonsrat besteht aus 120 Mitgliedern, die nach dem Proporzverfahren (Verhältniswahlen) gewählt werden. Er ist die oberste gesetzgebende Behörde des Kantons,  behandelt die Planungsvorlagen der Regierung, ist zuständig für die wichtigsten Finanz- und Grundstücksgeschäfte und genehmigt den Beitritt zu Konkordaten. Zusätzlich übt der Kantonsrat auch die Oberaufsicht über den Regierungsrat und die kantonale Verwaltung sowie über das Kantonsgericht aus.

Der Regierungsrat besteht aus fünf Mitgliedern, die nach dem Majorzverfahren (Mehrheitswahlverfahren) gewählt werden. Der Regierungsrat ist die oberste leitende und vollziehende Behörde des Kantons. Er setzt insbesondere die Beschlüsse des Kantonsrates um, vertritt den Kanton nach innen und aussen, legt dem Kantonsrat Entwürfe zu Verfassungsänderungen und zu Gesetzen vor und leitet die kantonale Verwaltung. Jedes Mitglied des Regierungsrates steht einem Departement vor. Die fünf Departemente sind: Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement, Bildungs- und Kulturdepartement, Finanzdepartement, Gesundheits- und Sozialdepartement und Justiz- und Sicherheitsdepartement.

Weitere Informationen und Resultate vergangener und aktueller Wahlen finden Sie auf der Webseite der Kantonsratswahlen bzw. der Regierungsratswahlen.

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