Eidgenössische Wahlen

Die Bundesversammlung übt unter Vorbehalt der Rechte von Volk und Ständen die oberste Gewalt im Bund aus.  Sie besteht aus zwei Kammern, dem Nationalrat und dem Ständerat; beide Kammern sind einander gleichgestellt. Nationalrat und Ständerat verhandeln getrennt; für Beschlüsse der Bundesversammlung ist die Übereinstimmung beider Räte erforderlich.

Der Nationalrat zählt 200 Mitglieder. Er vertritt das Schweizervolk. Bei rund 7,5 Millionen Einwohnerinnen und Einwohnern entfällt auf je 37'500 ein Sitz (Wohnbevölkerung geteilt durch 200). Jeder Kanton bildet einen Wahlkreis, der selbst dann mindestens ein Mandat erhält, wenn seine Bevölkerungszahl unter 37'500 Einwohnern liegt. 

Der Ständerat setzt sich aus 46 Vertreterinnen oder Vertretern der Schweizer Kantone zusammen. Jeder Kanton wählt zwei, die Kantone Obwalden, Nidwalden, Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Appenzell Ausserrhoden und Appenzell Innerrhoden eine Vertreterin oder Vertreter. Zürich mit über 1 Million Einwohnerinnen und Einwohnern wählt ebenso zwei Vertreterinnen oder Vertreter wie der Kanton Uri, der rund 35'000 Einwohnerinnen und Einwohner zählt.

Weitere Informationen und Resultate vergangener und aktueller Wahlen finden Sie auf der Webseite der Nationalratswahlen bzw. der Ständeratswahlen.

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