Petitionen sind formlose Anregungen oder Beanstandungen. Die Bundesverfassung gibt jeder Person das Recht, Petitionen an Behörden zu richten, ohne dass ihnen daraus Nachteile entstehen dürfen (Art. 33 BV). Inhaltlich sind Petitionen zu allen erdenklichen Themen möglich.
Für Petitionen an den Kantonsrat und den Regierungsrat gelten unterschiedliche Regeln:
Merkblatt Petitionen an den Kantonsrat
Merkblatt Petitionen an den Regierungsrat
Rechtliche Grundlagen
Kantonsverfassung § 7 und § 49d
Kantonsratsgesetz § 83 und § 84
Geschäftsordnung für den Kantonsrat § 25 und §§ 80-83